Public Contract Award Upheld Despite Bid Exclusion and Clarification on Winning Bid
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal challenging the exclusion of one bidder and the awarding of a public contract for uniforms to another, finding that the appellant's submitted reference projects did not meet the required suitability criteria, which the awarding authority reasonably considered to assess service quality. Furthermore, the court upheld the authority's decision to seek clarification on the winning bidder's incomplete submission rather than immediately excluding it, concluding that the authority acted within its discretion and did not violate the principles of transparency or equal treatment, thus precluding the annulment of the award and a re-tendering.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Beschwerde gegen Ausschluss und Zuschlag betreffend VBZ-Uniformen: Mangelnde Eignung, unvollständiges Angebot, Nichterfüllung von Musskriterien. Die einschlägige Erfahrung der Anbietenden gilt grundsätzlich als sachliches Eignungskriterium zur Beurteilung der Qualität ihrer Leistungen (E. 5.3). Anbietende können bei fehlender Erfüllung der durch die Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (E. 6.1). Die Gerichtspraxis lässt zwar zu, dass die Vergabebehörde auch Referenzobjekte berücksichtigt, welche von einer Rechtsvorgängerin der Anbieterin bzw. einem früher einer anderen Unternehmung zugehörigen Geschäftsbereich ausgeführt worden sind. Um einen solchen Fall handelt es sich vorliegend jedoch nicht. Die Referenzobjekte der Beschwerdeführerin erfüllen die Anforderungen nicht. Gestützt auf die Unterlagen durfte die Vergabebehörde davon ausgehen, dass die Mitbeteiligte die Eignungskriterien erfüllt (E. 7.3). Zudem durfte sie, anstatt das Angebot deren wegen Unvollständigkeit auszuschliessen, die getroffenen Nachfragen tätigen (E. 7.4 ff.). Eine Missachtung des Transparenz- oder des Gleichbehandlungsgebots, die zu einer Aufhebung des Zuschlags und zu einer Wiederholung des Vergabeverfahrens führen würde, ist zu verneinen (E. 8). Abweisung.
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KI-generiertThis provision likely underpins the decision regarding the exclusion criteria applied to the appellant's bid (though the decision only states dismissal, this is listed among the cited norms at the end).
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Cited among the relevant legal norms, likely related to general principles governing the award process.
Cited among the relevant legal norms, likely related to grounds for exclusion or specific award requirements.
Cited among the relevant legal norms, likely concerning the formal requirements or evaluation procedure.
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Cited among the relevant legal norms, likely related to compliance with mandatory requirements.
Cited among the relevant legal norms, likely related to the consideration of references or experience.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00450
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00450 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.11.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Beschwerde gegen Ausschluss und Zuschlag betreffend VBZ-Uniformen: Mangelnde Eignung, unvollständiges Angebot, Nichterfüllung von Musskriterien. Die einschlägige Erfahrung der Anbietenden gilt grundsätzlich als sachliches Eignungskriterium zur Beurteilung der Qualität ihrer Leistungen (E. 5.3).
Anbietende können bei fehlender Erfüllung der durch die Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (E. 6.1). Die Gerichtspraxis lässt zwar zu, dass die Vergabebehörde auch Referenzobjekte berücksichtigt, welche von einer Rechtsvorgängerin der Anbieterin bzw. einem früher einer anderen Unternehmung zugehörigen Geschäftsbereich ausgeführt worden sind. Um einen solchen Fall handelt es sich vorliegend jedoch nicht. Die Referenzobjekte der Beschwerdeführerin erfüllen die Anforderungen nicht.
Gestützt auf die Unterlagen durfte die Vergabebehörde davon ausgehen, dass die Mitbeteiligte die Eignungskriterien erfüllt (E. 7.3). Zudem durfte sie, anstatt das Angebot deren wegen Unvollständigkeit auszuschliessen, die getroffenen Nachfragen tätigen (E. 7.4 ff.). Eine Missachtung des Transparenz- oder des Gleichbehandlungsgebots, die zu einer Aufhebung des Zuschlags und zu einer Wiederholung des Vergabeverfahrens führen würde, ist zu verneinen (E. 8).
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHLUSS EIGNUNG EIGNUNGSKRITERIEN ERFAHRUNG ERMESSEN GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT MUSSKRITERIEN NACHREICHUNG REFERENZEN SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZGEBOT ÜBERSPITZTER FORMALISMUS UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT WIRKSAMER WETTBEWERB · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. I IVöB Art. 13 lit. h IVöB Art. 16 Abs. I lit. a IVöB Art. 16 Abs. II IVöB § 22 Abs. II SubmV § 37 Abs. I lit. c SubmV § 38 Abs. II SubmV § 38 Abs. III lit. d SubmV § 38 Abs. III lit. e SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3