Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2018.00450 • VG ZH VB.2018.00450 KI-generiert

Public Contract Award Upheld Despite Bid Exclusion and Clarification on Winning Bid

Geschäftsnummer VB.2018.00450
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal challenging the exclusion of one bidder and the awarding of a public contract for uniforms to another, finding that the appellant's submitted reference projects did not meet the required suitability criteria, which the awarding authority reasonably considered to assess service quality. Furthermore, the court upheld the authority's decision to seek clarification on the winning bidder's incomplete submission rather than immediately excluding it, concluding that the authority acted within its discretion and did not violate the principles of transparency or equal treatment, thus precluding the annulment of the award and a re-tendering.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Beschwerde gegen Ausschluss und Zuschlag betreffend VBZ-Uniformen: Mangelnde Eignung, unvollständiges Angebot, Nichterfüllung von Musskriterien. Die einschlägige Erfahrung der Anbietenden gilt grundsätzlich als sachliches Eignungskriterium zur Beurteilung der Qualität ihrer Leistungen (E. 5.3). Anbietende können bei fehlender Erfüllung der durch die Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (E. 6.1). Die Gerichtspraxis lässt zwar zu, dass die Vergabebehörde auch Referenzobjekte berücksichtigt, welche von einer Rechtsvorgängerin der Anbieterin bzw. einem früher einer anderen Unternehmung zugehörigen Geschäftsbereich ausgeführt worden sind. Um einen solchen Fall handelt es sich vorliegend jedoch nicht. Die Referenzobjekte der Beschwerdeführerin erfüllen die Anforderungen nicht. Gestützt auf die Unterlagen durfte die Vergabebehörde davon ausgehen, dass die Mitbeteiligte die Eignungskriterien erfüllt (E. 7.3). Zudem durfte sie, anstatt das Angebot deren wegen Unvollständigkeit auszuschliessen, die getroffenen Nachfragen tätigen (E. 7.4 ff.). Eine Missachtung des Transparenz- oder des Gleichbehandlungsgebots, die zu einer Aufhebung des Zuschlags und zu einer Wiederholung des Vergabeverfahrens führen würde, ist zu verneinen (E. 8). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Ausschluss eines Anbieters Einreichung der Angebote Zuschlagskriterien Vergabe öffentlicher Aufträge Dienstleistungsvertrag Vertragsanfechtung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 16 Abs. I lit. a IVöB

This provision likely underpins the decision regarding the exclusion criteria applied to the appellant's bid (though the decision only states dismissal, this is listed among the cited norms at the end).

Art. 16 Abs. II IVöB

This provision likely underpins the decision regarding the exclusion criteria applied to the appellant's bid (though the decision only states dismissal, this is listed among the cited norms at the end).

Art. 4a Abs. I IVöB

Cited among the relevant legal norms, likely related to general principles governing the award process.

Art. 13 lit. h IVöB

Cited among the relevant legal norms, likely related to grounds for exclusion or specific award requirements.

§ 22 Abs. II SubmV

Cited among the relevant legal norms, likely concerning the formal requirements or evaluation procedure.

§ 37 Abs. I lit. c SubmV

Cited among the relevant legal norms, likely related to the evaluation of offers.

§ 38 Abs. II SubmV

Cited among the relevant legal norms, likely related to compliance with mandatory requirements.

§ 38 Abs. III lit. d SubmV

Cited among the relevant legal norms, likely related to the consideration of references or experience.

§ 38 Abs. III lit. e SubmV

Cited among the relevant legal norms, likely related to the consideration of references or experience.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00450

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00450 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.11.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Beschwerde gegen Ausschluss und Zuschlag betreffend VBZ-Uniformen: Mangelnde Eignung, unvollständiges Angebot, Nichterfüllung von Musskriterien. Die einschlägige Erfahrung der Anbietenden gilt grundsätzlich als sachliches Eignungskriterium zur Beurteilung der Qualität ihrer Leistungen (E. 5.3).

Anbietende können bei fehlender Erfüllung der durch die Vergabestelle festgelegten Eignungskriterien aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden (E. 6.1). Die Gerichtspraxis lässt zwar zu, dass die Vergabebehörde auch Referenzobjekte berücksichtigt, welche von einer Rechtsvorgängerin der Anbieterin bzw. einem früher einer anderen Unternehmung zugehörigen Geschäftsbereich ausgeführt worden sind. Um einen solchen Fall handelt es sich vorliegend jedoch nicht. Die Referenzobjekte der Beschwerdeführerin erfüllen die Anforderungen nicht.

Gestützt auf die Unterlagen durfte die Vergabebehörde davon ausgehen, dass die Mitbeteiligte die Eignungskriterien erfüllt (E. 7.3). Zudem durfte sie, anstatt das Angebot deren wegen Unvollständigkeit auszuschliessen, die getroffenen Nachfragen tätigen (E. 7.4 ff.). Eine Missachtung des Transparenz- oder des Gleichbehandlungsgebots, die zu einer Aufhebung des Zuschlags und zu einer Wiederholung des Vergabeverfahrens führen würde, ist zu verneinen (E. 8).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSSCHLUSS EIGNUNG EIGNUNGSKRITERIEN ERFAHRUNG ERMESSEN GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT MUSSKRITERIEN NACHREICHUNG REFERENZEN SUBMISSIONSRECHT TRANSPARENZGEBOT ÜBERSPITZTER FORMALISMUS UNVOLLSTÄNDIGES ANGEBOT WIRKSAMER WETTBEWERB · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. I IVöB Art. 13 lit. h IVöB Art. 16 Abs. I lit. a IVöB Art. 16 Abs. II IVöB § 22 Abs. II SubmV § 37 Abs. I lit. c SubmV § 38 Abs. II SubmV § 38 Abs. III lit. d SubmV § 38 Abs. III lit. e SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3