Appeal Dismissal for Lack of Signed Power of Attorney
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA representative filed an appeal without providing the required written power of attorney signed by the represented party, leading to a lower court's decision not to proceed due to the lack of authority. Although the representative received a subsequent order setting a deadline for submitting the power of attorney, they claimed it was lost due to an internal office error, but the court rejected the request to reinstate the appeal deadline, finding that the argument of a one-time systemic failure was insufficient and that the circumstances did not otherwise establish a representative relationship without the formal power of attorney.
Legislator-Regeste
AmtlichVorsorgliche Schutzmassnahme | Vorinstanzlicher Nichteintretensentscheid mangels Vorliegen einer Vollmacht. Ein Rechtsmittel, das nicht im eigenen Namen erhoben wird, ist grundsätzlich nur gültig, wenn eine schriftliche, vom Vertretenen unterzeichnete Vollmacht vorliegt (E. 2.1). Der beschwerdeführende Vertreter erhob ohne mitgeschickte Vertretungsvollmacht Rekurs. Die Verfügung mit Fristansetzung zu deren Nachreichung ging zwar beim ihm ein, aufgrund eines Kanzleiversehens sei sie indes wohl in den Büroräumlichkeiten verloren gegangen. Mit der Argumentation eines einmaligen Systemversagens in der Kanzlei kann er nicht durchdringen; eine Fristwiederherstellung ist daher abzulehnen (E. 2.2 f.). Auch ohne Vorliegen einer Vollmacht kann sich ein Vertretungsverhältnis aus den konkreten Umständen ergeben, was hier aber nicht der Fall ist (E. 2.4). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis provision governs the rejection of the request for reinstatement of the appeal deadline following the loss of a procedural document.
This provision relates to the general requirement for representation and is cited as background for the court's finding regarding the lack of a proper power of attorney.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00435
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00435 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.08.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Vorsorgliche Schutzmassnahme · Vorinstanzlicher Nichteintretensentscheid mangels Vorliegen einer Vollmacht. Ein Rechtsmittel, das nicht im eigenen Namen erhoben wird, ist grundsätzlich nur gültig, wenn eine schriftliche, vom Vertretenen unterzeichnete Vollmacht vorliegt (E. 2.1).
Der beschwerdeführende Vertreter erhob ohne mitgeschickte Vertretungsvollmacht Rekurs. Die Verfügung mit Fristansetzung zu deren Nachreichung ging zwar beim ihm ein, aufgrund eines Kanzleiversehens sei sie indes wohl in den Büroräumlichkeiten verloren gegangen. Mit der Argumentation eines einmaligen Systemversagens in der Kanzlei kann er nicht durchdringen; eine Fristwiederherstellung ist daher abzulehnen (E. 2.2 f.). Auch ohne Vorliegen einer Vollmacht kann sich ein Vertretungsverhältnis aus den konkreten Umständen ergeben, was hier aber nicht der Fall ist (E. 2.4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BEVOLLMÄCHTIGTER VERTRETUNG VERTRETUNGSBEFUGNIS VERTRETUNGSVERHÄLTNIS VOLLMACHT WIEDERHERSTELLUNG DER REKURSFRIST · Rechtsnormen: · § 22 Abs. 1 VRG § 23 Abs. 2 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4