Revocation of Settlement Permit Upheld Due to Serious Criminal Convictions
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the revocation of the settlement permit for a non-EU/EFTA national, born in the country in 1993, following a conviction for attempted severe bodily harm, assault, unlawful appropriation, and multiple narcotics offenses resulting in a two-year prison sentence. The court reasoned that the individual met a statutory ground for revocation because the gravity of the migration offense was high due to repeated violent acts committed without significant cause, and since no change in attitude was apparent, the public interest in deportation outweighed the individual's private interests, making the measure proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf der Niederlassungsbewilligung | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 1993 in der Schweiz geborenen Angehörigen eines europäischen Staats ausserhalb von EU/EFTA nach Verurteilung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Angriffs, unrechtmässiger Aneignung und mehrfacher Übertretung des BetmG] Der Beschwerdeführer erfüllt einen Widerrufsgrund (E. 3.1). Das Verschulden des Beschwerdeführers wiegt in migrationsrechtlicher Hinsicht schwer, da er wiederholt aus nichtigem Anlass Gewaltdelikte begangen hat (E. 3.3). Nachdem ein Gesinnungswandel beim Beschwerdeführer nicht erkennbar ist, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Wegweisung zudem die auf dem Spiel stehenden privaten Interessen (E. 3.4 f.). Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin.
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KI-generiertThis article is cited as a legal basis for the revocation of the settlement permit.
This article is cited as a legal basis for the revocation of the settlement permit.
This article is cited as a legal basis concerning the proportionality assessment for the revocation.
This constitutional provision is cited in relation to the balancing of interests in the final decision.
This convention article is cited in relation to the balancing of interests in the final decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00397
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00397 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.11.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 03.10.2019 gutgeheissen und den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufgehoben. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung eines 1993 in der Schweiz geborenen Angehörigen eines europäischen Staats ausserhalb von EU/EFTA nach Verurteilung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Angriffs, unrechtmässiger Aneignung und mehrfacher Übertretung des BetmG] Der Beschwerdeführer erfüllt einen Widerrufsgrund (E. 3.1).
Das Verschulden des Beschwerdeführers wiegt in migrationsrechtlicher Hinsicht schwer, da er wiederholt aus nichtigem Anlass Gewaltdelikte begangen hat (E. 3.3). Nachdem ein Gesinnungswandel beim Beschwerdeführer nicht erkennbar ist, überwiegt das öffentliche Interesse an einer Wegweisung zudem die auf dem Spiel stehenden privaten Interessen (E. 3.4 f.). Abweisung. Abweichende Meinung einer Kammerminderheit und der Gerichtsschreiberin. · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG GEWALTDELIKT JUGENDKRIMINALITÄT SCHUTZ DES PRIVATLEBENS SECONDO STRAFFÄLLIGKEIT SUIZIDGEFAHR VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen:
· Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG Art. 63 Abs. 1 lit. a AuG Art. 63 Abs. 2 AuG Art. 13 Abs. 1 BV Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3