Unemployed Applicant Denied Cantonal Transfer Permit
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant sought to change cantons while unemployed and reliant on social welfare both at the time of the application and the court's decision, leading the court to rule that the prerequisites for a cantonal transfer permit were not met, and there were no grounds to issue a discretionary permit given the circumstances. Furthermore, the court determined that the issue of the applicant's continued residence in Switzerland must be decided in the permit extension procedure by the authorities of the canton where the applicant intends to reside, not the canton from which the transfer is sought, thus dismissing the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) | [Gesuch um Kantonswechsel] Die Beschwerdeführerin war sowohl im Zeitpunkt des Gesuchs um Kantonswechsel als auch im Urteilszeitpunkt arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen. Aus diesem Grund erfüllt sie die Voraussetzungen für die Bewilligung des Kantonswechsels nicht (E. 2.1). Eine Ermessensbewilligung musste angesichts der Umstände nicht erteilt werden (E. 2.2). Über den weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz ist nicht im Verfahren um Bewilligung des Wohnsitzwechsels, sondern im Verfahren um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu entscheiden. Zur Beantwortung dieser Frage sind demnach nicht die Behörden des Kantons Zürich, sondern jene des Kantons Luzern zuständig (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for the substantive decision regarding the requirements for changing cantons.
Cited as the basis for the substantive decision regarding the requirements for changing cantons.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00381
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218662&W10_KEY=13317066&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00381 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.10.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung (Kantonswechsel) · [Gesuch um Kantonswechsel] Die Beschwerdeführerin war sowohl im Zeitpunkt des Gesuchs um Kantonswechsel als auch im Urteilszeitpunkt arbeitslos und auf Sozialhilfe angewiesen. Aus diesem Grund erfüllt sie die Voraussetzungen für die Bewilligung des Kantonswechsels nicht (E. 2.1).
Eine Ermessensbewilligung musste angesichts der Umstände nicht erteilt werden (E. 2.2). Über den weiteren Aufenthalt der Beschwerdeführerin in der Schweiz ist nicht im Verfahren um Bewilligung des Wohnsitzwechsels, sondern im Verfahren um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung zu entscheiden. Zur Beantwortung dieser Frage sind demnach nicht die Behörden des Kantons Zürich, sondern jene des Kantons Luzern zuständig (E. 2.3). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERMESSEN KANTONSWECHSEL · Rechtsnormen: · Art. 30 AuG Art. 37 Abs. II AuG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3