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VB.2018.00331 • VG ZH VB.2018.00331 KI-generiert

Termination During Blocked Period Due to Accident

Geschäftsnummer VB.2018.00331
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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An employee in their seventh year of service, who had committed repeated professional breaches, was terminated approximately three months after an accident that rendered them incapable of working, due to a lack of trust between the parties. The court found that the termination occurred during the legally mandated blocking period due to the accident, rendering the dismissal void, although it dismissed ancillary requests by the employer concerning the disclosure and repayment of secondary income during the notice period as exceeding the scope of the dispute.

Legislator-Regeste

Amtlich

qAuflösung des Anstellungsverhältnisses | [Der Beschwerdeführer arbeitete im siebten Dienstjahr bei der Beschwerdegegnerin, wobei sich wiederholt personalrechtliche Pflichtverletzungen durch den Beschwerdeführer zugetragen hatten. Der Beschwerdeführer erlitt einen Unfall, und das Arbeitsverhältnis wurde rund drei Monate später aufgrund der fehlenden Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin gekündigt.] Die Anträge der Beschwerdegegnerin zur Offenlegung nebenberuflicher Einkünfte während der Kündigungsfrist und zur allfälligen Rückzahlung derselben gehen über den Streitgegenstand hinaus und sind nicht zu hören (E. 2). Vorliegend muss aufgrund der eingereichten Akten als erwiesen gelten, dass der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Kündigung unfallbedingt arbeitsunfähig war und die Kündigung während der gesetzlich vorgesehenen Sperrfristen ausgesprochen wurde (E. 3). Die Kündigung ist nichtig und muss wiederholt werden, ansonsten das Arbeitsverhältnis weiterdauert (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

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fristlose Kündigung Hilfsarbeit vorübergehender Arbeitsausfall Nebeneinkommen Arbeitsunfälle Einstellung von Invalidenleistungen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 336c Abs. I lit. b OR

This provision served as the main ground for annulling the termination because it was issued during a protected period (sperrfrist).

§ 20 Abs. I PG

This provision was cited in the list of legal norms applied regarding the substance of the decision (termination protection during incapacity).

§ 20 Abs. II PG

This provision was cited in the list of legal norms applied regarding the substance of the decision (termination protection during incapacity).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00331

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00331 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.10.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · qAuflösung des Anstellungsverhältnisses · [Der Beschwerdeführer arbeitete im siebten Dienstjahr bei der Beschwerdegegnerin, wobei sich wiederholt personalrechtliche Pflichtverletzungen durch den Beschwerdeführer zugetragen hatten. Der Beschwerdeführer erlitt einen Unfall, und das Arbeitsverhältnis wurde rund drei Monate später aufgrund der fehlenden Vertrauensbasis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeberin gekündigt.] Die Anträge der Beschwerdegegnerin zur Offenlegung nebenberuflicher Einkünfte während der Kündigungsfrist und zur allfälligen Rückzahlung derselben gehen über den Streitgegenstand hinaus und sind nicht zu hören (E. 2).

Vorliegend muss aufgrund der eingereichten Akten als erwiesen gelten, dass der Beschwerdeführer zum Zeitpunkt der Kündigung unfallbedingt arbeitsunfähig war und die Kündigung während der gesetzlich vorgesehenen Sperrfristen ausgesprochen wurde (E. 3). Die Kündigung ist nichtig und muss wiederholt werden, ansonsten das Arbeitsverhältnis weiterdauert (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · KÜNDIGUNG ZUR UNZEIT SPERRFRIST UNFALLSCHEIN · Rechtsnormen: · Art. 336c Abs. I lit. b OR § 20 Abs. I PG § 20 Abs. II PG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3