Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2018.00319 • VG ZH VB.2018.00319 KI-generiert

Attorney's Legal Aid Compensation Appeal Granted

Geschäftsnummer VB.2018.00319
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a decision that reduced the compensation for an attorney appointed to provide legal aid, citing similar cases and potential synergy effects. The court found that while some efficiencies were possible due to the repetitive nature of the cases, the attorney still had to individually assess each client's circumstances and gather necessary information. Therefore, the court ruled that the blanket reduction of the attorney's expenses and out-of-pocket costs was unjustified and allowed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nothilfe (Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin) | Nothilfe: Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin [Vor Vorinstanz führte die Beschwerdeführerin neun gleichgelagerte Verfahren. Die Beschwerdegegnerin kürzte den Aufwand der Beschwerdeführerin pauschal für alle Verfahren zusammen, da jeweils gleiche Rechtsfragen und vergleichbare Sachverhalte gegeben seien.] Die Rekursschriften und Repliken in den einzelnen Verfahren waren in weiten Teilen gleichlautend. Insofern konnte die Beschwerdeführerin aufgrund der vielen gleichgelagerten Verfahren gewisse Synergieeffekte nutzen. Allerdings musste sie in jedem einzelnen Rekursverfahren die persönlichen Umstände des jeweiligen Klienten abklären und jeweils Informationen und Instruktionen der Klienten einholen. Dies widerspiegelt sich denn auch in den Rekursschriften und Repliken. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, den Aufwand sowie die (ausgewiesenen) Barauslagen der Beschwerdeführerin in derart pauschaler Weise zu kürzen, wie dies die Beschwerdegegnerin getan hat (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Kosten der unentgeltlichen Rechtspflege Kürzung des Anwaltshonorars unentgeltliche Rechtsverbeiständung Disziplinierung des Rechtsanwalts amtliche Verteidigerentschädigung Entschädigung für Justizirrtümer

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 16 VRG

Cited as the legal basis for the decision regarding the compensation of the legal representative.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00319

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00319 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.09.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Nothilfe (Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin) · Nothilfe: Entschädigung der unentgeltlichen Rechtsbeiständin [Vor Vorinstanz führte die Beschwerdeführerin neun gleichgelagerte Verfahren. Die Beschwerdegegnerin kürzte den Aufwand der Beschwerdeführerin pauschal für alle Verfahren zusammen, da jeweils gleiche Rechtsfragen und vergleichbare Sachverhalte gegeben seien.]

Die Rekursschriften und Repliken in den einzelnen Verfahren waren in weiten Teilen gleichlautend. Insofern konnte die Beschwerdeführerin aufgrund der vielen gleichgelagerten Verfahren gewisse Synergieeffekte nutzen. Allerdings musste sie in jedem einzelnen Rekursverfahren die persönlichen Umstände des jeweiligen Klienten abklären und jeweils Informationen und Instruktionen der Klienten einholen. Dies widerspiegelt sich denn auch in den Rekursschriften und Repliken. Es erscheint deshalb nicht gerechtfertigt, den Aufwand sowie die (ausgewiesenen) Barauslagen der Beschwerdeführerin in derart pauschaler Weise zu kürzen, wie dies die Beschwerdegegnerin getan hat (E. 4).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFWAND BARAUSLAGEN ENTSCHÄDIGUNG HONORARNOTE KÜRZUNG NOTHILFE UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) · Rechtsnormen: · § 16 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4