Police Domicile Registration as Provisional Measure in Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed the appealability of an interlocutory decision by a lower authority denying a request for provisional measures concerning police registration and residency records during ongoing appeal proceedings. The court reasoned that although civil domicile may differ from police domicile, police registration is often used as an indication of residence, and lacking police domicile during the appeal would cause the appellant irreparable harm, thus justifying the granting of the provisional measure—the registration—as proportionate under the circumstances, leading to the acceptance of the appeal and reversal of the lower decision.
Legislator-Regeste
Amtlichpolizeiliche Meldeverhältnisse/Einwohnerregister (vorsorgliche Massnahmen) | Vorsorgliche Massnahmen während des Rekursverfahrens betreffend Eintragung im Einwohnerregister. Der Zwischenentscheid der Vorinstanz über die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen ist anfechtbar (E. 1.2). Allgemeine Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen (E. 2). Obwohl andere Wohnsitze wie der zivilrechtliche vom hier strittigen polizeilichen Domizil unabhängig sind, wird in der Praxis in vielen Fällen auf die Eintragung im Einwohnerregister als Indiz für den jeweiligen Wohnsitz abgestellt. Indem der Beschwerdeführer während des laufenden Rekursverfahrens ohne polizeiliches Domizil wäre, besteht für ihn ein schwerer nicht wiedergutzumachender Nachteil. Verhältnismässigkeit der Eintragung als vorsorgliche Massnahme aufgrund der gesamten Umstände (E. 4.5). Gutheissung der Beschwerde. Abweisung URB.
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KI-generiertThis article governs the procedural aspects of the complaint, as indicated by the granting of the appeal and the rejection of the lower court's decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00273
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00273 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · polizeiliche Meldeverhältnisse/Einwohnerregister (vorsorgliche Massnahmen) · Vorsorgliche Massnahmen während des Rekursverfahrens betreffend Eintragung im Einwohnerregister. Der Zwischenentscheid der Vorinstanz über die Abweisung des Gesuchs um vorsorgliche Massnahmen ist anfechtbar (E. 1.2).
Allgemeine Voraussetzungen für den Erlass vorsorglicher Massnahmen (E. 2). Obwohl andere Wohnsitze wie der zivilrechtliche vom hier strittigen polizeilichen Domizil unabhängig sind, wird in der Praxis in vielen Fällen auf die Eintragung im Einwohnerregister als Indiz für den jeweiligen Wohnsitz abgestellt. Indem der Beschwerdeführer während des laufenden Rekursverfahrens ohne polizeiliches Domizil wäre, besteht für ihn ein schwerer nicht wiedergutzumachender Nachteil. Verhältnismässigkeit der Eintragung als vorsorgliche Massnahme aufgrund der gesamten Umstände (E. 4.5).
Gutheissung der Beschwerde. Abweisung URB. · --- · Stichworte: · AUFENTHALT DOMIZIL EINWOHNERREGISTER NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER NACHTEIL NIEDERLASSUNG POLIZEILICHE ABMELDUNG POLIZEILICHE ANMELDUNG POLIZEILICHE MELDEPFLICHT POLIZEILICHES DOMIZIL SCHWERER NACHTEIL SUMMARISCHE PRÜFUNG ÜBRIGES BESONDERES VERWALTUNGSRECHT VORSORGLICHE MASSNAHME WOHNSITZ ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 1 MERG § 1 lit. a MERG § 1 lit. b MERG § 3 Abs. I MERG § 3 Abs. I lit. a MERG § 3 Abs. I lit. b MERG § 3 Abs. I lit. b RHG § 6 VRG · Publikationen:
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