Residency Permit Revocation Due to Attempted Manslaughter by Mentally Ill Person
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed the revocation of a residency permit due to a breach of public safety and order, where the applicant, a native-born resident, committed an act constituting attempted manslaughter while completely unaccountable due to mental illness. Although the treatment for the applicant's mental illness had been successful for two years in a facility, there were insufficient assessments regarding his addiction issues, making the recidivism risk highly dependent on the continuation of therapy; furthermore, reintegration into the country of origin was deemed endangered. Consequently, the court found the revocation of the residency permit to be disproportionate at the current time, leading to the approval of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung (Widerruf) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung] Der Beschwerdeführer hat unter anderem den Tatbestand der versuchten Tötung erfüllt, dies im Zustand völliger Schuldunfähigkeit (E. 3.1.1). Die Behandlung der psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers ist bislang erfolgreich. Er befindet sich aber erst seit zwei Jahren im Massnahmenvollzug und betreffend die Behandlung seiner Suchtproblematik liegen noch keine aussagekräftigen Einschätzungen vor. Die Rückfallgefahr ist massgeblich vom weiteren Verlauf der Therapie abhängig (E. 3.1.4). Der 33-jährige Beschwerdeführer ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen (E. 3.2.1). Eine (Wieder-)Eingliederung in die Türkei ist als gefährdet anzusehen (E. 3.2.2). Zum aktuellen Zeitpunkt erweist sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung als unverhältnismässig (E. 3.3). Gutheissung.
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KI-generiertThis provision relates to the grounds for withdrawing a permanent residence permit, which was deemed disproportionate in the final order.
This provision relates to the grounds for withdrawing a permanent residence permit, which was deemed disproportionate in the final order.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00269
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00269 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.07.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung (Widerruf) · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung] Der Beschwerdeführer hat unter anderem den Tatbestand der versuchten Tötung erfüllt, dies im Zustand völliger Schuldunfähigkeit (E. 3.1.1). Die Behandlung der psychischen Erkrankung des Beschwerdeführers ist bislang erfolgreich.
Er befindet sich aber erst seit zwei Jahren im Massnahmenvollzug und betreffend die Behandlung seiner Suchtproblematik liegen noch keine aussagekräftigen Einschätzungen vor. Die Rückfallgefahr ist massgeblich vom weiteren Verlauf der Therapie abhängig (E. 3.1.4). Der 33-jährige Beschwerdeführer ist in der Schweiz geboren und aufgewachsen (E. 3.2.1). Eine (Wieder-)Eingliederung in die Türkei ist als gefährdet anzusehen (E. 3.2.2). Zum aktuellen Zeitpunkt erweist sich der Widerruf der Niederlassungsbewilligung als unverhältnismässig (E. 3.3).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT RÜCKFALLGEFAHR SCHIZOPHRENIE SCHULDUNFÄHIGKEIT STATIONÄRE MASSNAHME STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG ZWEITE GENERATION · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. b AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. b AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3