Residence Permit Revocation for Marriage of Convenience Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a permanent residency permit based on strong indications of a marriage of convenience, citing a 24-year age difference, the foreign national's status as a third-country national whose long-term stay largely depended on marriage, the circumstances of the brief courtship followed by marriage, and a lack of knowledge regarding the spouse's background, further compounded by the couple traveling separately to their home countries. The court reasoned that the applicant failed to refute these indications and did not provide substantial evidence of an actual marital relationship, particularly given the language barriers, leading to the conclusion that the revocation was proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung (Widerruf) | Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge starker Indizien für eine Scheinehe. Für eine Scheinehe sprechen folgende Indizien: Altersunterschied von 24 Jahren, Drittstaatangehörigkeit des BF, welche ihm eine längeren Lebens- und Arbeitsaufenthalt in der Schweiz ausser im Fall einer Heirat praktisch verunmöglichen, Umstände des Kennenlernens und der kurz darauf erfolgten Heirat, keine Kenntnis über das Vorleben, die Ehegatten reisten jeweils alleine in ihr Heimatland (E. 3.1). Dem BF gelingt es nicht, die angeführten Indizien zu entkräften. Gerade aufgrund der fehlenden Verständigungsmöglichkeiten zwischen den damaligen Eheleuten wäre zu erwarten gewesen, dass er konkret und substanziiert darlegt, inwiefern sie dennoch eine eheliche Gemeinschaft geführt haben wollen (E. 3.2). Verhältnismässigkeit des Widerrufs (E. 4.1). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision served as the legal basis for the revocation of the settlement permit due to the finding of a sham marriage.
This provision was likely used in conjunction with Art. 62 AuG to justify the revocation based on the proven circumstances.
This provision relates to the circumstances under which the authorization might be withdrawn, supporting the final decision.
This provision likely regulated the procedural aspect or the specific consequence related to the revocation in the context of the appeal decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00268
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00268 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.09.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 28.05.2019 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung (Widerruf) · Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge starker Indizien für eine Scheinehe. Für eine Scheinehe sprechen folgende Indizien: Altersunterschied von 24 Jahren, Drittstaatangehörigkeit des BF, welche ihm eine längeren Lebens- und Arbeitsaufenthalt in der Schweiz ausser im Fall einer Heirat praktisch verunmöglichen, Umstände des Kennenlernens und der kurz darauf erfolgten Heirat, keine Kenntnis über das Vorleben, die Ehegatten reisten jeweils alleine in ihr Heimatland (E. 3.1).
Dem BF gelingt es nicht, die angeführten Indizien zu entkräften. Gerade aufgrund der fehlenden Verständigungsmöglichkeiten zwischen den damaligen Eheleuten wäre zu erwarten gewesen, dass er konkret und substanziiert darlegt, inwiefern sie dennoch eine eheliche Gemeinschaft geführt haben wollen (E. 3.2). Verhältnismässigkeit des Widerrufs (E. 4.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · INDIZIENBEWEIS RECHTSMISSBRAUCH SCHEINEHE WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 33 Abs. III AuG Art. 62 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art. 96 AuG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3