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VB.2018.00234 • VG ZH VB.2018.00234 KI-generiert

Social Assistance Benefits and Household Size Calculation

Geschäftsnummer VB.2018.00234
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a social assistance case where the primary dispute concerned the household size used to calculate benefits. The lower court correctly determined the household size until a specific date, but failed to re-evaluate the situation after the mother of the recipient deregistered her residence. The court held that until a directive to find cheaper housing is violated, actual rent costs should be considered, and that supplementary benefits should be granted. The case was remanded to the lower court for further investigation into the recipient's living arrangements after the aforementioned date.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | VB.2018.00234/VB.2018.00490, Sozialhilfe: umstrittene Haushaltsgrösse. Observation. Ausführungen zum für die Sachverhaltsfeststellung relevanten Zeitraum (E. 6). Die Vorinstanz stellte den bis Ende November 2017 geltenden Sachverhalt korrekt fest und ging berechtigterweise davon aus, dass der Beschwerdeführer in einem Dreipersonenhaushalt lebte. Allerdings hat sich die Mutter des Beschwerdeführers danach als in einen anderen Kanton weggezogen bei der Einwohnerkontrolle abgemeldet. Die Vorinstanz sowie die Beschwerdegegnerin wären deshalb gehalten gewesen, die Wohnverhältnisse ab Ende November 2017 erneut abzuklären (E. 7). Solange keine Weisung zur Suche einer günstigeren Wohnung als verletzt festgestellt wird, sind die tatsächlichen Mietzinskosten im Budget zu berücksichtigen (E. 7.8). Gewährung UP (E. 8.2). Teilweise Gutheissung, Rückweisung an Vorinstanz.

Schlagwörter

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Berechnung der Sozialhilfe Leistungsbezüger Sozialwohnung Familienleistungsausgleich Zuweisung der Familienwohnung Kostenberechnung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. II BV

Rechtsgrundlage für das rechtliche Gehör, das im Rahmen der Sachverhaltsermittlung verletzt wurde.

§ 18 Abs. IV SHG

Grundlage für die Berücksichtigung der tatsächlichen Mietzinskosten im Budget, solange keine Weisung zur Suche einer günstigeren Wohnung als verletzt festgestellt wird.

§ 7 Abs. I VRG

Anwendbare Rechtsnorm für die sachverhaltsermittlungsbezogenen Argumente.

Art. 64 VRG

Wird im Spruchkörper nicht genannt, aber in den Rechtsnormen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um eine Kostenregelung handelt, die im Spruchkörper nicht explizit erwähnt wurde.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00234

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00234 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · VB.2018.00234/VB.2018.00490, Sozialhilfe: umstrittene Haushaltsgrösse. Observation. Ausführungen zum für die Sachverhaltsfeststellung relevanten Zeitraum (E. 6). Die Vorinstanz stellte den bis Ende November 2017 geltenden Sachverhalt korrekt fest und ging berechtigterweise davon aus, dass der Beschwerdeführer in einem Dreipersonenhaushalt lebte. Allerdings hat sich die Mutter des Beschwerdeführers danach als in einen anderen Kanton weggezogen bei der Einwohnerkontrolle abgemeldet. Die Vorinstanz sowie die Beschwerdegegnerin wären deshalb gehalten gewesen, die Wohnverhältnisse ab Ende November 2017 erneut abzuklären (E. 7).

Solange keine Weisung zur Suche einer günstigeren Wohnung als verletzt festgestellt wird, sind die tatsächlichen Mietzinskosten im Budget zu berücksichtigen (E. 7.8).

Gewährung UP (E. 8.2).

Teilweise Gutheissung, Rückweisung an Vorinstanz. · --- · Stichworte: · AKTENEINSICHT BEWEISWÜRDIGUNG DETEKTIV EINSPRACHE EINSPRACHEVERFAHREN EINWOHNERREGISTER FAMILIENÄHNLICHE GEMEINSCHAFT FAMILIENÄHNLICHE WOHN- UND LEBENSGEMEINSCHAFT HAUSHALTGRÖSSE OBSERVATION RECHTLICHES GEHÖR SACHVERHALTSABKLÄRUNG SACHVERHALTSERMITTLUNG SACHVERHALTSFESTSTELLUNG SOZIALHILFE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERWERTBARKEIT WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNKOSTEN WOHNKOSTENANTEIL ZUSATZLEISTUNG · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV § 57 Abs. III GemeindeG § 115 Abs. III GemeindeG § 18 Abs. IV SHG § 7 Abs. I VRG § 64 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3