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VB.2018.00199 • VG ZH VB.2018.00199 KI-generiert

Appellant's Reliance on Defective Draft Order Unreasonable

Geschäftsnummer VB.2018.00199
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court denied an appeal concerning a driver's license revocation. The appellant argued for protection based on a draft order they received, claiming it created a legitimate expectation. However, the court found the draft had significant formal defects, including a missing signature and improper notification, which should have been apparent to the legally represented appellant. Furthermore, the draft's date fell outside the logical progression of other procedural steps, indicating its preliminary nature and making the appellant's reliance on it unreasonable.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entzug Führerausweis | Vertrauensschutz in einen ungewollt zugänglichen Verfügungsentwurf. Der in Art. 9 BV verankerte Grundsatz von Treu und Glauben verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliches Verhalten (E. 4.1). Das als "Verfügung" bezeichnete Dokument ist ausreichend individualisiert und enthält die für den Beschwerdeführer massgebenden Information für seine Dispositionen. Als Vertrauensgrundlage ist es daher ausreichend bestimmt (E. 4.2). Auf Vertrauensschutz kann sich nur berufen, wer die Fehlerhaftigkeit der Vertrauensgrundlage nicht kannte und auch nicht hätte kennen sollen. Vorliegend sind die formellen Fehler hinsichtlich Unterschrift und Eröffnung einigermassen offensichtlich. Hinzu kommt, dass der Verfügungsentwurf datumsmässig zwischen dem Antrag auf Verfahrenssistierung sowie dessen Gewährung und somit quer zu den übrigen Verfahrensschritten steht. Bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt vom rechtskundig vertretenen Beschwerdeführer hätten diese Mängel erkannt werden müssen (E. 4.3). Abweisung.

Schlagwörter

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formeller Verfahrensmangel Vertrauensschutz Rechtsverzögerung Einrede der Verfassungswidrigkeit Fernhaltemassnahme Dienstpflichtbetrug

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 9 BV

Cited as the basis for the principle of good faith, which grants the right to protection of justified trust in official conduct.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00199

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00199 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.07.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Entzug Führerausweis · Vertrauensschutz in einen ungewollt zugänglichen Verfügungsentwurf.

Der in Art. 9 BV verankerte Grundsatz von Treu und Glauben verleiht einer Person Anspruch auf Schutz des berechtigten Vertrauens in behördliches Verhalten (E. 4.1). Das als "Verfügung" bezeichnete Dokument ist ausreichend individualisiert und enthält die für den Beschwerdeführer massgebenden Information für seine Dispositionen. Als Vertrauensgrundlage ist es daher ausreichend bestimmt (E. 4.2). Auf Vertrauensschutz kann sich nur berufen, wer die Fehlerhaftigkeit der Vertrauensgrundlage nicht kannte und auch nicht hätte kennen sollen. Vorliegend sind die formellen Fehler hinsichtlich Unterschrift und Eröffnung einigermassen offensichtlich.

Hinzu kommt, dass der Verfügungsentwurf datumsmässig zwischen dem Antrag auf Verfahrenssistierung sowie dessen Gewährung und somit quer zu den übrigen Verfahrensschritten steht. Bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt vom rechtskundig vertretenen Beschwerdeführer hätten diese Mängel erkannt werden müssen (E. 4.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · ENTWURF VERFÜGUNGSCHARAKTER VERTRAUENSGRUNDLAGE VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen: · Art. 9 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3