Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2018.00184 • VG ZH VB.2018.00184 KI-generiert

Procurement: Reference Assessment for Underground Pipe Work Experience

Geschäftsnummer VB.2018.00184
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed a procurement case involving complex underground pipe work. The decision focused on how to evaluate references provided by a bidder. The court held that the documents submitted with the bid are decisive for assessing references and found no evidence of the contracting authority conducting a careless investigation. If a reference person provided was not involved for the entire project duration and thus lacked full knowledge, this risk fell upon the bidder. Therefore, the court found no fault with the contracting authority's assessment that the reference object, based on the bid documents and reference feedback, was insufficient proof of experience with complex underground pipe work, and dismissed the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Nachweis komplexer Grundleitungsarbeiten: Referenzbewertung; Referanzauskunft. Für die Beurteilung der Referenzen sind die mit der Offerte eingereichten Unterlagen massgebend (E. 4). Anhaltspunkte für eine unsorgfältige Abklärung oder Erstellung der Notizen durch die Vergabebehörde sind nicht ersichtlich (E. 4.4.1). Die Vergabebehörde durfte auf die in der Offerte genannte Referenzperson abstellen. Wenn die angegebene Referenzperson nicht für die ganze Projektdauer zuständig gewesen war und ihr entsprechend Kenntnisse fehlten, lag dieser Umstand im Risikobereich der Beschwerdeführerin (E. 4.4.2). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vergabebehörde das Referenzobjekt mit Blick auf die Offertunterlagen sowie die Referenzauskunft als unzureichenden Beleg für Erfahrung mit komplexen Grundleitungsarbeiten qualifiziert hat (E. 3.7.3). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Risikobewertung Auftraggeber im öffentlichen Beschaffungswesen Tiefbauvertrag Offertbewertung Totalunternehmer Verweisungsvertrag
KI-generiert

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00184

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=218221&W10_KEY=13317070&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00184 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.05.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Nachweis komplexer Grundleitungsarbeiten: Referenzbewertung; Referanzauskunft. Für die Beurteilung der Referenzen sind die mit der Offerte eingereichten Unterlagen massgebend (E. 4). Anhaltspunkte für eine unsorgfältige Abklärung oder Erstellung der Notizen durch die Vergabebehörde sind nicht ersichtlich (E. 4.4.1).

Die Vergabebehörde durfte auf die in der Offerte genannte Referenzperson abstellen. Wenn die angegebene Referenzperson nicht für die ganze Projektdauer zuständig gewesen war und ihr entsprechend Kenntnisse fehlten, lag dieser Umstand im Risikobereich der Beschwerdeführerin (E. 4.4.2). Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vergabebehörde das Referenzobjekt mit Blick auf die Offertunterlagen sowie die Referenzauskunft als unzureichenden Beleg für Erfahrung mit komplexen Grundleitungsarbeiten qualifiziert hat (E. 3.7.3). Abweisung. · --- · Stichworte:

· - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3