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VB.2018.00170 • VG ZH VB.2018.00170 KI-generiert

Building Permit Denial Appeal Dismissed for Lack of Standing Substantiation

Geschäftsnummer VB.2018.00170
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A party challenged the refusal to issue a building permit, but the court dismissed the appeal because the appellant failed to properly substantiate their standing to sue, despite the court generally determining legitimacy ex officio. The court reasoned that the appellant's reference to separate, unrelated prior administrative decisions and ongoing appeals concerning zoning plans did not establish a direct, material grievance related to the current building permit decision, meaning the appellant failed the duty to substantiate their legitimate interest in the current matter.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Legitimation. Substanziierungspflicht. Die Legitimation ist grundsätzlich von Amtes wegen festzustellen. Dies entbindet die Rechtsuchenden nicht davon, die Legitimation in ihrer Rechtsschrift zu substanziieren. Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn die Legitimation nicht offensichtlich ist. Es ist nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanz, nach allfälligen Beeinträchtigungen des Rechtsuchenden zu forschen (E. 3.2.2). Der Beschwerdeführer erwähnt in seiner Rechtsschrift Verfügungen, gegen die er Rekurs erhoben habe, welche aber nicht Gegenstand der vorliegend angefochtenen Baubewilligungen sind. Folglich kann er aus dem anhängig gemachten Rekursverfahren mangels Zusammenhang keine materielle Beschwer für das vorliegende Verfahren herleiten. Gleiches gilt für erhobene Rechtsmittel gegen die nutzungsplanerische Festlegung in der fraglichen Gemeinde (E. 3.3 f.). Abweisung.

Schlagwörter

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Legitimation gegen Baubewilligung Beschwerdelegitimation Miteigentum Bauplan Bauzeitverlängerung Grundeigentum

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 648 ZGB

Cited in connection with the appellant's lack of material grievance due to his co-ownership share.

§ 338a PBG

Cited in relation to the legal provisions applicable in the context of the appeal.

§ 21 VRG

Cited in relation to the legal provisions applicable in the context of the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00170

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00170 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.06.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Legitimation. Substanziierungspflicht. Die Legitimation ist grundsätzlich von Amtes wegen festzustellen. Dies entbindet die Rechtsuchenden nicht davon, die Legitimation in ihrer Rechtsschrift zu substanziieren. Dies muss jedenfalls dann gelten, wenn die Legitimation nicht offensichtlich ist.

Es ist nicht Aufgabe der Rechtsmittelinstanz, nach allfälligen Beeinträchtigungen des Rechtsuchenden zu forschen (E. 3.2.2). Der Beschwerdeführer erwähnt in seiner Rechtsschrift Verfügungen, gegen die er Rekurs erhoben habe, welche aber nicht Gegenstand der vorliegend angefochtenen Baubewilligungen sind. Folglich kann er aus dem anhängig gemachten Rekursverfahren mangels Zusammenhang keine materielle Beschwer für das vorliegende Verfahren herleiten. Gleiches gilt für erhobene Rechtsmittel gegen die nutzungsplanerische Festlegung in der fraglichen Gemeinde (E. 3.3 f.).

Abweisung. · --- · Stichworte: · BETROFFENHEIT LEGITIMATION MITEIGENTUMSANTEIL SISTIERUNGSGESUCH SUBSTANZIIERUNGSPFLICHT · Rechtsnormen: · § 338a PBG § 21 VRG Art. 648 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4