Residence Permit Renewal Denied Based on Evidence of Sham Marriage
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision not to renew a residence permit due to strong evidence suggesting a sham marriage, citing several indicators: a police check suggesting only a friendly cohabitation which soon ended, the short timeframe between the applicant's previous divorce and the current marriage, unusual wedding arrangements, the applicant continuing to have a child with his first wife while married to the second, never vacationing with the second wife, and the applicant needing notes during a police interview for basic spousal information. The court reasoned that these accumulating indicia sufficiently demonstrated that the marriage was not entered into in good faith, justifying the refusal of permit renewal under alien law provisions.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung infolge starker Indizien für eine Scheinehe.] Die Vorinstanz hat die Indizien, welche für das Vorliegen einer Scheinehe sprechen zusammenfassend dargelegt: Die Abklärungen der polizeilichen Wohnsitzkontrolle wiesen eher auf ein freundschaftliches Verhältnis und eine ungezwungene Wohngemeinschaft hin. Wenige Monate nach dieser Kontrolle wurde das Zusammenleben wieder aufgegeben. Weitere Indizien liegen in der Art des Kennenlernens, der kurzen Zeitspanne zwischen der Scheidung des Beschwerdeführers von seiner ersten Ehefrau, des Kennenlernens seiner zweiten Ehefrau und der Heirat mit ihr sowie in den Heiratsmodalitäten (zwei unbekannte Trauzeugen, obwohl die Familie des Beschwerdeführers anwesend gewesen sei) vor. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer ein zweites Kind mit seiner ersten Ehefrau zeugte, seine Heimat regelmässig ferienhalber besuchte, aber mit seiner zweiten Ehefrau nie Ferien verbrachte. Anlässlich der polizeilichen Befragung war er zudem auf einen Spickzettel mit Angaben zu den Wohnverhältnissen und den aktuellen Gesundheitsproblemen der damaligen Ehefrau angewiesen (E. 5.1). Abweisung.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis article is explicitly cited in the section listing the legal norms, suggesting it forms the basis for the decision regarding the residence permit.
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This article is explicitly cited in the section listing the legal norms, relating to fundamental rights considered in the decision.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00125
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00125 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.05.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.01.2019 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung infolge starker Indizien für eine Scheinehe.] Die Vorinstanz hat die Indizien, welche für das Vorliegen einer Scheinehe sprechen zusammenfassend dargelegt:
Die Abklärungen der polizeilichen Wohnsitzkontrolle wiesen eher auf ein freundschaftliches Verhältnis und eine ungezwungene Wohngemeinschaft hin. Wenige Monate nach dieser Kontrolle wurde das Zusammenleben wieder aufgegeben. Weitere Indizien liegen in der Art des Kennenlernens, der kurzen Zeitspanne zwischen der Scheidung des Beschwerdeführers von seiner ersten Ehefrau, des Kennenlernens seiner zweiten Ehefrau und der Heirat mit ihr sowie in den Heiratsmodalitäten (zwei unbekannte Trauzeugen, obwohl die Familie des Beschwerdeführers anwesend gewesen sei) vor.
Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer ein zweites Kind mit seiner ersten Ehefrau zeugte, seine Heimat regelmässig ferienhalber besuchte, aber mit seiner zweiten Ehefrau nie Ferien verbrachte. Anlässlich der polizeilichen Befragung war er zudem auf einen Spickzettel mit Angaben zu den Wohnverhältnissen und den aktuellen Gesundheitsproblemen der damaligen Ehefrau angewiesen (E. 5.1). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWEISLASTUMKEHR INDIZIENBEWEIS SCHEINEHE TREU UND GLAUBEN VERTRAUENSSCHUTZ · Rechtsnormen: · Art. 42 AuG Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art. 9 BV Art. 13 BV Art. 29 BV Art. 8 EMRK · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3