Timeliness of Complaint Regarding Package Notification and Merits of Compensation Claim
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed a complaint as late because the notification for picking up a package was placed in the recipient's mailbox on December 22nd, making the complaint deadline February 1st, and the complaint was filed on February 2nd. The court reasoned that even if the notification was placed after the mailbox was emptied, the pick-up period began that day. The legal representative's failure to check the mailbox from December 23rd to January 2nd and not consulting tracking information was considered more than slight negligence. Furthermore, the court found the complaint would have failed on its merits anyway, as the complainant did not demonstrate how the lump-sum compensation for the board membership was unfairly determined.
Legislator-Regeste
AmtlichEntschädigung für die Tätigkeit als Vorstandsmitglied des Konvents | Am 22.12 wurde die Sendung mit dem vorinstanzlichen Entscheid dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin in dessen Postfach zur Abholung gemeldet, weshalb jener als am 29.12. zugestellt gilt; die Beschwerdefrist endete damit am 1.2., womit die am 2.2. eingereichte Beschwerde verspätet ist (E. 1.4). Dass die Sendung wohl erst zur Abholung gemeldet wurde, nachdem das Postfach geleert worden war, ändert nichts daran, dass die Abholfrist an diesem Tag zu laufen begann (E. 1.5). Dass der Rechtsvertreter das Postfach vom 23.12. bis zum 2.1. nicht leeren liess und zudem im Wissen um diesen Umstand nicht vorsichtshalber die Sendungsverfolgung konsultierte, stellt eine jedenfalls nicht mehr leicht wiegende Fahrlässigkeit dar (E. 1.6). Die Beschwerde hätte auch in der Sache keinen Erfolg, da nicht dargetan wird, inwiefern Beschwerdegegner und Vorinstanz die Pauschalentschädigung in rechtsverletzender Weise festgelegt haben sollen (E. 2). Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for declaring the appeal inadmissible due to late filing.
Cited in relation to the legal consequences of late filing, contributing to the inadmissibility.
Cited as the legal basis for the court's decision not to enter into the merits of the appeal.
Cited in the context of the court's assessment of the legal representative's negligence, which is relevant to the procedural inadmissibility.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00073
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00073 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.05.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Entschädigung für die Tätigkeit als Vorstandsmitglied des Konvents · Am 22.12 wurde die Sendung mit dem vorinstanzlichen Entscheid dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin in dessen Postfach zur Abholung gemeldet, weshalb jener als am 29.12. zugestellt gilt; die Beschwerdefrist endete damit am 1.2., womit die am 2.2. eingereichte Beschwerde verspätet ist (E. 1.4).
Dass die Sendung wohl erst zur Abholung gemeldet wurde, nachdem das Postfach geleert worden war, ändert nichts daran, dass die Abholfrist an diesem Tag zu laufen begann (E. 1.5). Dass der Rechtsvertreter das Postfach vom 23.12. bis zum 2.1. nicht leeren liess und zudem im Wissen um diesen Umstand nicht vorsichtshalber die Sendungsverfolgung konsultierte, stellt eine jedenfalls nicht mehr leicht wiegende Fahrlässigkeit dar (E. 1.6). Die Beschwerde hätte auch in der Sache keinen Erfolg, da nicht dargetan wird, inwiefern Beschwerdegegner und Vorinstanz die Pauschalentschädigung in rechtsverletzender Weise festgelegt haben sollen (E. 2).
Nichteintreten. · --- · Stichworte: · ABHOLFRIST BESCHWERDEFRIST POSTFACH WIEDERHERSTELLUNG DER BESCHWERDEFRIST ZUSTELLFIKTION · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG § 22 Abs. 1 VRG § 53 VRG § 138 Abs. 3 lit. a ZPO CH · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2