Harbor Facility Permit Dispute and Strategic Planning Conformity
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned an application for a concession/permit for a harbor facility, where lower-level planning documents must conform to upper-level strategic planning, allowing deviations only if objectively justified and subordinate. The court reasoned that the "current inventory" under the cantonal strategic plan refers only to existing structures, not planned ones, and that an exceptional permit requires special circumstances making enforcement disproportionate by removing unintended harshness from general norms. Finding no such circumstances or justification for deviation from the cantonal strategic plan, the court rejected the application.
Legislator-Regeste
AmtlichBewilligungen/Konzession | Konzession/Bewilligung Hafenanlage. Planungen unterer Stufen haben denjenigen der oberen Stufe, die Nutzungsplanung jeder Art und Stufe der Richtplanung zu entsprechen. Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt und untergeordneter Natur sind (E. 5.5.2). Zum "heutigen Bestand" gemäss kantonalem Richtplan sind lediglich die tatsächlich vorhandenen Bauwerke und nicht auch ein erst geplantes Bauwerk zu rechnen (E. 5.5.3). Eine Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG erfordert, dass besondere Verhältnisse bestehen, bei denen die Durchsetzung der Vorschriften als unverhältnismässig erscheint. Mit einem Dispens sollen im Einzelfall Härten und offensichtliche Unzweckmässigkeiten, d. h. offensichtlich ungewollte Wirkungen der notwendigerweise generalisierenden und schematisierenden Normen, die mit dem Erlass nicht beabsichtigt waren, beseitigt werden. Solche Verhältnisse sind vorliegend nicht ersichtlich und ebenso wenig die Voraussetzungen für eine Abweichung vom kantonalen Richtplan (E. 5.5.5). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court cited this provision in its final order regarding the requirement for exceptional circumstances for an exception permit.
The court implicitly applied the rule concerning the correspondence of planning levels, which is detailed in the reasoning based on this provision.
This provision is listed among the legal norms referenced in the decision context, although the reasoning for its application is summarized in the heading.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00061
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00061 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 09.05.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.07.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Bewilligungen/Konzession · Konzession/Bewilligung Hafenanlage. Planungen unterer Stufen haben denjenigen der oberen Stufe, die Nutzungsplanung jeder Art und Stufe der Richtplanung zu entsprechen.
Abweichungen sind nur zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt und untergeordneter Natur sind (E. 5.5.2). Zum "heutigen Bestand" gemäss kantonalem Richtplan sind lediglich die tatsächlich vorhandenen Bauwerke und nicht auch ein erst geplantes Bauwerk zu rechnen (E. 5.5.3). Eine Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG erfordert, dass besondere Verhältnisse bestehen, bei denen die Durchsetzung der Vorschriften als unverhältnismässig erscheint. Mit einem Dispens sollen im Einzelfall Härten und offensichtliche Unzweckmässigkeiten, d. h. offensichtlich ungewollte Wirkungen der notwendigerweise generalisierenden und schematisierenden Normen, die mit dem Erlass nicht beabsichtigt waren, beseitigt werden.
Solche Verhältnisse sind vorliegend nicht ersichtlich und ebenso wenig die Voraussetzungen für eine Abweichung vom kantonalen Richtplan (E. 5.5.5). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSLEGUNG AUSNAHMEVORAUSSETZUNGEN BOOTSLIEGEPLATZ HAFEN KONZESSION RICHTPLAN RICHTPLAN-TEXT · Rechtsnormen: · § 16 Abs. II PBG § 220 Abs. I PBG § 338a Abs. I PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3