Wrongful Termination of Retirement Home Employee, Indemnity Increased
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn employee in a retirement home was terminated due to insufficient performance, but the court found the termination to be substantively and formally flawed, including a violation of the right to be heard and the absence of a probationary period. Consequently, the court awarded the employee an indemnity equivalent to four months' salary, finding the prior award of one month's salary to be insufficient and legally incorrect.
Legislator-Regeste
AmtlichAuflösung des Arbeitsverhältnisses | [Das Anstellungsverhältnis der in einem Alterszentrum der Beschwerdegegerin angestellten Beschwerdeführerin (Jahrgang 1969) wurde von Ersterer gestützt auf das kommunale Personalrecht wegen mangelnder Leistung gekündigt. Die Vorinstanz sprach der Beschwerdeführerin eine Entschädigung in der Höhe eines Monatslohns wegen sachlich nicht gerechtfertigter Kündigung zu. Die Beschwerdeführerin erachtet diese Entschädigung als zu tief und verlangt eine solche in der Höhe von vier Monatslöhnen.] Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung erweist sich als rechtsverletzend: Die Vorinstanz hat zunächst zu Unrecht eine Verletzung des Gehörsanspruchs verneint; aufgrund der Umstände, insbesondere der Schwere der Verfehlung der Beschwerdegegnerin, erweist sich hinsichtlich der formell wie materiell mangelhaften Kündigung (Verletzung des Gehörsanspruchs, Kündigung ohne sachlichen Grund, keine Ansetzung einer Bewährungsfrist) eine Entschädigung in der Höhe der beantragten vier Monatslöhne als angebracht (E. 4). Gutheissung.
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KI-generiertThe court found the compensation awarded by the lower court to be illegal, citing a violation of the right to be heard, termination without just cause, and failure to set a probationary period, and awarded four months' salary.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00795
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00795 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.02.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 20.09.2018 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Auflösung des Arbeitsverhältnisses · [Das Anstellungsverhältnis der in einem Alterszentrum der Beschwerdegegerin angestellten Beschwerdeführerin (Jahrgang 1969) wurde von Ersterer gestützt auf das kommunale Personalrecht wegen mangelnder Leistung gekündigt.
Die Vorinstanz sprach der Beschwerdeführerin eine Entschädigung in der Höhe eines Monatslohns wegen sachlich nicht gerechtfertigter Kündigung zu. Die Beschwerdeführerin erachtet diese Entschädigung als zu tief und verlangt eine solche in der Höhe von vier Monatslöhnen.] Die Höhe der von der Vorinstanz zugesprochenen Entschädigung erweist sich als rechtsverletzend: Die Vorinstanz hat zunächst zu Unrecht eine Verletzung des Gehörsanspruchs verneint; aufgrund der Umstände, insbesondere der Schwere der Verfehlung der Beschwerdegegnerin, erweist sich hinsichtlich der formell wie materiell mangelhaften Kündigung (Verletzung des Gehörsanspruchs, Kündigung ohne sachlichen Grund, keine Ansetzung einer Bewährungsfrist) eine Entschädigung in der Höhe der beantragten vier Monatslöhne als angebracht (E. 4).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEENDIGUNG DES DIENSTVERHÄLTNISSES ENTSCHÄDIGUNG ENTSCHÄDIGUNGSHÖHE KÜNDIGUNG UNGERECHTFERTIGTE KÜNDIGUNG · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4