Reimbursement of Childcare Subsidies Due to Non-Residency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld a demand for reimbursement of childcare subsidies after evidence, including police surveillance and an international alert, indicated that the applicant and her child, for whom the subsidies were claimed, did not reside in the municipality that issued the payments during the relevant period. The applicant's repeated failure to appear for appointments with the agency responsible for the subsidies and her lack of substantive response to the evidence of absence led the court to conclude that the conditions for receiving the subsidies were not met.
Legislator-Regeste
AmtlichJugendhilfe | Jugendhilfe: Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB), gewöhnlicher Aufenthalt, Rückerstattung. Die Beschwerdeführerin erschien mehrmals unentschuldigt nicht zu Terminen bei der Alimentenstelle, welche die KKBB ausrichtete. Eine Überprüfung ihrer Verhältnisse führte zum Schluss, dass sie und ihr Kind, für welches sie die KKBB bezog, sich im strittigen Zeitraum nicht in der die Beträge ausrichtenden Gemeinde aufgehalten haben, weshalb die Voraussetzungen zu deren Bezug nicht gegeben waren, was zu einer Rückerstattungsforderung führte. Da verschiedene Indizien sowie die Ergebnisse einer polizeilichen Wohnungsüberwachung und eine RIPOL-Ausschreibung für einen Auslandaufenthalt oder zumindest eine Abwesenheit der Beschwerdeführerin und ihres Kindes in der betreffenden Gemeinde sprachen, welche sie weder zu widerlegen vermochte noch sich substanziiert dazu äusserte, erfolgte die Rückerstattungsforderung zu Recht und ist ihre Beschwerde dagegen abzuweisen (E. 4.1-7). Rechtliche Grundlagen zum Bezug von KKBB und deren Abschaffung sowie Inkrafttreten des geänderten KJHG per 1. April 2016; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts (E. 2). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertCited as a legal basis for the claim concerning child care benefits.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00794
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00794 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.06.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Jugendhilfe · Jugendhilfe: Kleinkinderbetreuungsbeiträge (KKBB), gewöhnlicher Aufenthalt, Rückerstattung. Die Beschwerdeführerin erschien mehrmals unentschuldigt nicht zu Terminen bei der Alimentenstelle, welche die KKBB ausrichtete. Eine Überprüfung ihrer Verhältnisse führte zum Schluss, dass sie und ihr Kind, für welches sie die KKBB bezog, sich im strittigen Zeitraum nicht in der die Beträge ausrichtenden Gemeinde aufgehalten haben, weshalb die Voraussetzungen zu deren Bezug nicht gegeben waren, was zu einer Rückerstattungsforderung führte.
Da verschiedene Indizien sowie die Ergebnisse einer polizeilichen Wohnungsüberwachung und eine RIPOL-Ausschreibung für einen Auslandaufenthalt oder zumindest eine Abwesenheit der Beschwerdeführerin und ihres Kindes in der betreffenden Gemeinde sprachen, welche sie weder zu widerlegen vermochte noch sich substanziiert dazu äusserte, erfolgte die Rückerstattungsforderung zu Recht und ist ihre Beschwerde dagegen abzuweisen (E. 4.1-7). Rechtliche Grundlagen zum Bezug von KKBB und deren Abschaffung sowie Inkrafttreten des geänderten KJHG per 1.
April 2016; Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts (E. 2).
Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALT AUSLANDAUFENTHALT JUGENDHILFE JUGENDHILFEGESETZ KLEINKINDERBETREUUNG KLEINKINDERBETREUUNGSBEITRÄGE RÜCKERSTATTUNG · Rechtsnormen: · Art./§ 22 KJHG Art./§ 25a KJHG § 1 MERG § 39 Abs. 1 SHG Art. 11 Abs. 1 ZUG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4