Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2017.00787 • VG ZH VB.2017.00787 KI-generiert

Teacher Reassignment Upheld Despite Claim of Vested Rights Violation

Geschäftsnummer VB.2017.00787
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A vocational school teacher, upon retiring from the position of rector, was reassigned to a lower salary grade, which the petitioner challenged as a violation of vested rights, but the court upheld the reassignment, reasoning that the new classification was in accordance with the relevant legal regulations governing functional changes, and further determined that any prior informal understanding or supposed change in practice by a now-unrelated department could not be invoked to the petitioner's advantage, nor would a deviation from prior practice, if established, violate the principle of good faith.

Legislator-Regeste

Amtlich

Lohnklasseneinteilung | [Lohnklassenbesitzstand nach Funktionswechsel] Die nach dem Rücktritt als Rektor erfolgte Neueinreihung einer Berufsschullehrperson mbA in einer tieferen Lohnklasse entspricht der gesetzlichen Regelung (E. 2.2). Aus einem noch unter altem Recht verfassten Schreiben der heute nicht mehr zuständigen Volkswirtschaftsdirektion kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten (E. 3.1). Soweit überhaupt eine Praxisänderung vorläge, verstiesse diese nicht gegen Treu und Glauben (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Wohlerworbene Rechte Rückabtretung erworbener Anspruch Stellenwechsel massgebender Lohn Rechte und Pflichten des Bediensteten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 6a MBVO

This provision is cited in the context of the subject matter (wage class determination) and forms the basis for the court's decision regarding the reassignment to a lower wage class.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00787

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00787 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.07.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde gegen diesen Entscheid am 27.06.2019 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Lohnklasseneinteilung · [Lohnklassenbesitzstand nach Funktionswechsel] Die nach dem Rücktritt als Rektor erfolgte Neueinreihung einer Berufsschullehrperson mbA in einer tieferen Lohnklasse entspricht der gesetzlichen Regelung (E. 2.2).

Aus einem noch unter altem Recht verfassten Schreiben der heute nicht mehr zuständigen Volkswirtschaftsdirektion kann der Beschwerdeführer nichts zu seinen Gunsten ableiten (E. 3.1). Soweit überhaupt eine Praxisänderung vorläge, verstiesse diese nicht gegen Treu und Glauben (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · BESITZSTAND LOHNEINSTUFUNG LOHNKLASSE SCHULLEITUNG ÜBERGANGSBESTIMMUNG VERWALTUNGSVERORDNUNG · Rechtsnormen: · § 6a MBVO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2