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VB.2017.00769 • VG ZH VB.2017.00769 KI-generiert

Employee Performance and Tardiness Justify Termination

Geschäftsnummer VB.2017.00769
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court upheld the termination of an employment contract because the employee's performance, documented through multiple evaluations, had been insufficient over an extended period, and despite repeated warnings, no improvement was observed, compounded by the employee's regular tardiness, establishing a substantive reason for dissolving the employment relationship.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kündigung | Aus mehreren Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass die Arbeitsleistung der Beschwerdeführerin seit längerer Zeit ungenügend war; trotz mehrfacher Ermahnung stellte sich keine Besserung ein. Zudem erschien die Beschwerdeführerin regelmässig zu spät am Arbeitsplatz. Damit liegt ein sachlicher Grund für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses vor (E. 2). Abweisung.

Schlagwörter

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungsverhältnis Mehrfachbeschäftigung Hingabe erfüllungshalber Begründung in der Sache Normalarbeitsvertrag

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 13 Abs. 1 lit. b PPA
This provision is cited in the dispositive as the basis for upholding the termination of the employment relationship.
Art. 68 Abs. 1 PPA
This procedural provision is cited in the dispositive for ordering the appellant to pay the appeal costs.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 13 Abs. 1 lit. b PPA

This provision is cited in the dispositive as the basis for upholding the termination of the employment relationship.

Art. 68 Abs. 1 PPA

This procedural provision is cited in the dispositive for ordering the appellant to pay the appeal costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00769

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00769 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · Aus mehreren Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass die Arbeitsleistung der Beschwerdeführerin seit längerer Zeit ungenügend war; trotz mehrfacher Ermahnung stellte sich keine Besserung ein. Zudem erschien die Beschwerdeführerin regelmässig zu spät am Arbeitsplatz. Damit liegt ein sachlicher Grund für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses vor (E. 2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES KÜNDIGUNG SACHLICHER GRUND · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4