Employee Performance and Tardiness Justify Termination
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the termination of an employment contract because the employee's performance, documented through multiple evaluations, had been insufficient over an extended period, and despite repeated warnings, no improvement was observed, compounded by the employee's regular tardiness, establishing a substantive reason for dissolving the employment relationship.
Legislator-Regeste
AmtlichKündigung | Aus mehreren Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass die Arbeitsleistung der Beschwerdeführerin seit längerer Zeit ungenügend war; trotz mehrfacher Ermahnung stellte sich keine Besserung ein. Zudem erschien die Beschwerdeführerin regelmässig zu spät am Arbeitsplatz. Damit liegt ein sachlicher Grund für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses vor (E. 2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited in the dispositive as the basis for upholding the termination of the employment relationship.
This procedural provision is cited in the dispositive for ordering the appellant to pay the appeal costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00769
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00769 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.04.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Kündigung · Aus mehreren Mitarbeiterbeurteilungen ergibt sich mit hinreichender Klarheit, dass die Arbeitsleistung der Beschwerdeführerin seit längerer Zeit ungenügend war; trotz mehrfacher Ermahnung stellte sich keine Besserung ein. Zudem erschien die Beschwerdeführerin regelmässig zu spät am Arbeitsplatz. Damit liegt ein sachlicher Grund für die Auflösung des Anstellungsverhältnisses vor (E. 2). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFLÖSUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES KÜNDIGUNG SACHLICHER GRUND · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4