Revocation of Permanent Residency Due to Repeated Criminal Convictions Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a permanent residency permit for an individual born and raised in the country, who had a history of repeated criminal offenses, culminating in a 27-month prison sentence for coercion and other crimes. The court reasoned that the repeated delinquency, including violent and property crimes committed since youth, established a significant public interest in exclusion based on the statutory grounds for revocation due to criminal conviction, and that the individual's overall low level of integration, despite being second-generation, meant that deportation to their country of origin was not unduly burdensome, making the revocation proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung (Widerruf) | Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit. [Die Niederlassungsbewilligung des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Beschwerdeführers wurde aufgrund von dessen wiederholten Straffälligkeit widerrufen, nachdem dieser zuletzt wegen Nötigung etc. zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt wurde.] Mit seiner wiederholten Delinquenz und seiner letzten Verurteilung zu einer überjährigen Freiheitsstrafe hat der Beschwerdeführer sowohl den Widerrufsgrund von Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG als auch den subsidiär anwendbaren Widerrufsgrund nach Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG gesetzt. Aufgrund seiner bereits als Jugendlicher begangener Gewalt-, Raub- und Einbruchsdelikten und seinem Rückfallrisiko besteht ein erhebliches öffentliches Fernhalteinteresse. Aufgrund seiner für einen Ausländer zweiter Generation insgesamt nicht nur wegen seiner Delinquenz weit unterdurchschnittlicher Integration ist der Beschwerdeführer nicht derart in der Schweiz verwurzelt, als dass ihm die Wegweisung in sein Heimatland unzumutbar wäre. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erscheint damit auch unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers und dessen Familienangehörigen verhältnismässig. Abweisung der Beschwerde.
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KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article was the primary ground cited for the revocation of the residence permit due to repeated criminality.
This article was cited as the subsidiary ground justifying the revocation of the residence permit.
This article was cited in the context of the judgment that led to the revocation.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00677
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00677 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.12.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 15.02.2019 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung (Widerruf) · Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit. [Die Niederlassungsbewilligung des in der Schweiz geborenen und aufgewachsenen Beschwerdeführers wurde aufgrund von dessen wiederholten Straffälligkeit widerrufen, nachdem dieser zuletzt wegen Nötigung etc. zu einer Freiheitsstrafe von 27 Monaten verurteilt wurde.] Mit seiner wiederholten Delinquenz und seiner letzten Verurteilung zu einer überjährigen Freiheitsstrafe hat der Beschwerdeführer sowohl den Widerrufsgrund von Art. 63 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 62 Abs. 1 lit. b AuG als auch den subsidiär anwendbaren Widerrufsgrund nach Art. 63 Abs. 1 lit. b AuG gesetzt.
Aufgrund seiner bereits als Jugendlicher begangener Gewalt-, Raub- und Einbruchsdelikten und seinem Rückfallrisiko besteht ein erhebliches öffentliches Fernhalteinteresse. Aufgrund seiner für einen Ausländer zweiter Generation insgesamt nicht nur wegen seiner Delinquenz weit unterdurchschnittlicher Integration ist der Beschwerdeführer nicht derart in der Schweiz verwurzelt, als dass ihm die Wegweisung in sein Heimatland unzumutbar wäre. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erscheint damit auch unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Beschwerdeführers und dessen Familienangehörigen verhältnismässig.
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ALBANIEN EINBRUCHDIEBSTAHL FALSCHE ANGABEN IM BEWILLIGUNGSVERFAHREN JUGENDSTRAFGESETZ JUGENDSTRAFPROZESSORDNUNG JUGENDSTRAFRECHT KOSOVO NÖTIGUNG RAUB SECONDO STRAFFÄLLIGKEIT VERWARNUNG ZWEITE GENERATION · Rechtsnormen: · Art. 30 Abs. I lit. b AuG Art. 62 Abs. I lit. a AuG Art. 62 Abs. I lit. b AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. b AuG Art. 63 Abs. III AuG Art. 63 Abs. ii AuG Art. 83 AuG Art. 90 AuG Art. 96 AuG Art. 13 Abs. I BV Art. 36 BV Art. 121 Abs. III BV Art. 8 Abs. I EMRK Art. 66 Abs. II StGB Art. 66a StGB § 13 Abs. II VRG § 17 Abs. II VRG § 20 VRG § 50 VRG § 65a VRG Art. 80 VZAE · Publikationen:
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