Domicile Registration Denial Based on Land Use Regulations
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative authority denied registration of a domicile because the applicant intended to establish residency in a weekend house located in a forest zone, which is not permitted for permanent use without a specific land use planning permit. The court reasoned that the applicant's right to freedom of settlement under the constitution does not grant the right to designate any location as a residence if the actual conditions for permanent habitation, particularly regarding building and spatial planning regulations, are not met, and that a proper registration requires the ability to actually reside permanently at the registered address.
Legislator-Regeste
AmtlichWohnsitz | Wohnsitz. Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (E. 2). Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdeführer die Registrierung der Wohnsitznahme, da dieser in einem Wochenendhaus im Waldgebiet seinen Wohnsitz begründen wollte. Es steht dem Beschwerdeführer nicht frei, das bewilligte Wochenendhaus dauernd zu nutzen. Eine dauernde Nutzung bedürfte einer Bewilligung nach Art. 24c RPG, welche in casu jedoch nicht vorliegt (E. 3.4). Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 24 Abs. 1 BV berechtigt Schweizerinnen und Schweizer nicht, einen beliebigen Ort als Niederlassung zu bezeichnen, ohne dass die tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Voraussetzung für eine Berufung auf die Niederlassungsfreiheit ist somit, dass ein Ort gegeben ist, an dem eine Niederlassung aus bau- und raumplanungsrechtlicher Sicht überhaupt möglich ist (E. 4.2). Eine Registrierung zur Wohnsitznahme setzt voraus, dass die Anmeldung an einer Adresse erfolgt, an welcher ein tatsächliches dauerndes Wohnen möglich ist (4.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited in the context of the right to freedom of establishment, which does not allow designating any location for residence without actual requirements being met.
The permanent use of the weekend house requires a permit under this provision, which was not present in this case.
Cited in relation to the absence of a violation of the right to be heard (mentioned in E. 2).
Cited as a provision relevant to the case, although its specific application in the dispositive is not detailed here, it is listed among the cited norms.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00668
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00668 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.09.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Wohnsitz · Wohnsitz. Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs (E. 2). Der Beschwerdegegner verweigerte dem Beschwerdeführer die Registrierung der Wohnsitznahme, da dieser in einem Wochenendhaus im Waldgebiet seinen Wohnsitz begründen wollte. Es steht dem Beschwerdeführer nicht frei, das bewilligte Wochenendhaus dauernd zu nutzen.
Eine dauernde Nutzung bedürfte einer Bewilligung nach Art. 24c RPG, welche in casu jedoch nicht vorliegt (E. 3.4). Die Niederlassungsfreiheit nach Art. 24 Abs. 1 BV berechtigt Schweizerinnen und Schweizer nicht, einen beliebigen Ort als Niederlassung zu bezeichnen, ohne dass die tatsächlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Voraussetzung für eine Berufung auf die Niederlassungsfreiheit ist somit, dass ein Ort gegeben ist, an dem eine Niederlassung aus bau- und raumplanungsrechtlicher Sicht überhaupt möglich ist (E. 4.2). Eine Registrierung zur Wohnsitznahme setzt voraus, dass die Anmeldung an einer Adresse erfolgt, an welcher ein tatsächliches dauerndes Wohnen möglich ist (4.4).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWILLIGUNG ERSATZBAUTE NIEDERLASSUNGSFREIHEIT NUTZUNGSÄNDERUNG RECHTLICHES GEHÖR REGISTRIERUNG WESENSGLEICHHEIT WOCHENENDHAUS WOHNNUTZUNG WOHNSITZNAHME ZWECKÄNDERUNG · Rechtsnormen: · Art. 24 Abs. I BV Art. 29 Abs. II BV § 1 MERG § 6 Abs. II MERG Art. 24c Abs. II RPG Art. 42 Abs. I RPV Art. 42 Abs. III lit. c RPV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3