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VB.2017.00661 • VG ZH VB.2017.00661 KI-generiert

Property Owner Denied Indefinite Permit for Unsafe Bridge

Geschäftsnummer VB.2017.00661
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A property owner sought an indefinite building permit for a pre-existing temporary connecting bridge, which had been deemed insufficiently designed and poorly integrated into its surroundings. The court ruled that temporary permits are only granted when a defect prevents an unconditional permit, and a lawful construction or location is impossible or unreasonable. In this case, a lawful construction was possible, and contractual disputes with an architect did not constitute unreasonableness. Therefore, the temporary permit was revoked, and the owner's appeal was dismissed.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Befristete Baubewilligung eines bereits erstellten Verbindungsstegs. Befristete Baubewilligungen werden erteilt, wenn ein Projektmangel vorliegt, der eine vorbehaltslose Baubewilligung ausschliesst (E. 4.2). Der bereits erstellte provisorische Verbindungssteg ist ungenügend gestaltet und ordnet sich nicht befriedigend in die Umgebung ein (E. 4.4). Das Begehren des Bauherrn betreffend die Erteilung einer unbefristeten Baubewilligung ist daher abzuweisen (E. 4.6). Der befristeten Zulassung rechtswidriger Bauten sind jedoch enge Grenzen gesetzt. So dürfen befristete Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass eine vorschriftsgemässe Ausführung oder ein rechtskonformer Standort nicht möglich sind (E. 5.2). Vorliegend ist eine vorschriftsgemässe Ausführung des Bauvorhabens nicht unmöglich. Dass sich der Bauherr mit der Einreichung eines Baugesuchs für ein Definitivum allenfalls in einen Widerspruch zu einer kaufvertraglichen Vereinbarung mit einem Architekten setzen würde, vermag für sich allein sodann keine Unzumutbarkeit begründen (E. 5.3). Dies führt zur Aufhebung der befristeten Baubewilligung (E. 5.4). Abweisung der Beschwerde des Bauherrn. Gutheissung der Beschwerde der Stockwerkeigentümergemeinschaft.

Schlagwörter

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Immobilienbesitz Baumängel Legitimation gegen Baubewilligung Bewilligungsentzug Bauzeitverlängerung Mehrbelastung einer Dienstbarkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 Abs. I PBG

Cited as the legal basis for issuing a temporary building permit when there is a project defect that prevents a unconditional permit.

§ 320 PBG

Cited as the legal basis for the court's decision regarding the temporary approval of unlawful structures and the conditions for issuing temporary building permits.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00661

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00661 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.02.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Befristete Baubewilligung eines bereits erstellten Verbindungsstegs. Befristete Baubewilligungen werden erteilt, wenn ein Projektmangel vorliegt, der eine vorbehaltslose Baubewilligung ausschliesst (E. 4.2). Der bereits erstellte provisorische Verbindungssteg ist ungenügend gestaltet und ordnet sich nicht befriedigend in die Umgebung ein (E. 4.4).

Das Begehren des Bauherrn betreffend die Erteilung einer unbefristeten Baubewilligung ist daher abzuweisen (E. 4.6). Der befristeten Zulassung rechtswidriger Bauten sind jedoch enge Grenzen gesetzt. So dürfen befristete Baubewilligungen nur erteilt werden, wenn der Nachweis erbracht ist, dass eine vorschriftsgemässe Ausführung oder ein rechtskonformer Standort nicht möglich sind (E. 5.2). Vorliegend ist eine vorschriftsgemässe Ausführung des Bauvorhabens nicht unmöglich. Dass sich der Bauherr mit der Einreichung eines Baugesuchs für ein Definitivum allenfalls in einen Widerspruch zu einer kaufvertraglichen Vereinbarung mit einem Architekten setzen würde, vermag für sich allein sodann keine Unzumutbarkeit begründen (E. 5.3).

Dies führt zur Aufhebung der befristeten Baubewilligung (E. 5.4). Abweisung der Beschwerde des Bauherrn. Gutheissung der Beschwerde der Stockwerkeigentümergemeinschaft. · --- · Stichworte: · BEFRISTETE BAUBEWILLIGUNG BEFRISTUNG EINORDNUNGSMANGEL NEBENBESTIMMUNG STEG UNMÖGLICHKEIT UNZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen: · § 238 Abs. I PBG § 320 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3