Denial of Suspensive Effect in Confinement Transfer Appeal Upheld on Security Grounds
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal concerning the denial of suspensive effect to an appeal against a decision ordering the transfer of an individual back into closed confinement for a measure imposed under criminal law. The lower authority justified removing suspensive effect by citing security concerns, arguing these outweighed the individual's private interests, a reasoning the court upheld, finding the consequences of denying suspensive effect proportional and dismissing the appeal.
Legislator-Regeste
Amtlichstationäre Massnahmen nach Art. 59 Abs. 3 StGB | Straf- und Massnahmenvollzug: aufschiebende Wirkung. Der Beschwerdegegner ordnete die Rückversetzung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug an und entzog dem Lauf der Rekursfrist und der Einreichung des Rekurses die aufschiebende Wirkung. Als besondere Gründe führten der Beschwerdegegner sowie die Vorinstanz Sicherheitsbedenken an und erwogen, dass diese Sicherheitsbedenken höher zu gewichten seien als die privaten Interessen des Beschwerdeführers. Den Ausführungen der Vorinstanz ist zuzustimmen; die Folgen des Entzugs der aufschiebenden Wirkung sind verhältnismässig (E. 5). Gewährung UP/URB (E. 6.2 f.). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the subject matter of the decision concerning inpatient measures under the Swiss Criminal Code.
This provision of the Cantonal Administrative Procedure Act was applied, as the appeal was dismissed.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00656
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00656 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.12.2017 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · stationäre Massnahmen nach Art. 59 Abs. 3 StGB · Straf- und Massnahmenvollzug: aufschiebende Wirkung. Der Beschwerdegegner ordnete die Rückversetzung des Beschwerdeführers in den geschlossenen Vollzug an und entzog dem Lauf der Rekursfrist und der Einreichung des Rekurses die aufschiebende Wirkung.
Als besondere Gründe führten der Beschwerdegegner sowie die Vorinstanz Sicherheitsbedenken an und erwogen, dass diese Sicherheitsbedenken höher zu gewichten seien als die privaten Interessen des Beschwerdeführers. Den Ausführungen der Vorinstanz ist zuzustimmen; die Folgen des Entzugs der aufschiebenden Wirkung sind verhältnismässig (E. 5). Gewährung UP/URB (E. 6.2 f.). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFSCHIEBENDE WIRKUNG MASSNAHMENVOLLZUG RÜCKVERSETZUNG · Rechtsnormen: · § 25 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4