Revocation of Residence Permit Due to Criminality and Lack of Integration
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA man with numerous convictions for drug offenses and violence over a 14-year period, coupled with significant debt, had his residence permit revoked. The court found that his repeated criminal behavior and financial instability posed a threat to public safety and order, justifying his deportation. The court also determined that returning to his home country was reasonable, as he was not well-integrated into Switzerland and lacked strong economic ties to his son, making the revocation of his permit proportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung (Widerruf) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung] Der Beschwerdeführer wurde über einen Zeitraum von rund vierzehn Jahren acht Mal vorwiegend wegen Betäubungsmittel- und Gewaltdelikten strafrechtlich verurteilt (E. 3.3). Er ist zudem massiv verschuldet (E. 3.4). Es besteht die Gefahr, dass er auch zukünftig damit fortfährt bzw. rückfällig wird. Es ist von einem grossen öffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschwerdeführers auszugehen (E. 3.5). Der 53-jährige Beschwerdeführer lebt seit 14 Jahren in der Schweiz und ist nicht gut integriert. Es ist ihm zuzumuten, in sein Heimatland zurückzukehren. Zu seinem Sohn liegt in wirtschaftlicher Hinsicht keine enge Beziehung vor, auch kann das Verhalten des Beschwerdeführers nicht als tadellos bezeichnet werden (E. 3.6). Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verhältnismässig (E. 3.7).
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for revoking the settlement permit due to violations of public security and order.
Cited in relation to the legal framework governing the revocation of settlement permits.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00647
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00647 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.01.2018 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung (Widerruf) · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Verstoss gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung] Der Beschwerdeführer wurde über einen Zeitraum von rund vierzehn Jahren acht Mal vorwiegend wegen Betäubungsmittel- und Gewaltdelikten strafrechtlich verurteilt (E. 3.3).
Er ist zudem massiv verschuldet (E. 3.4). Es besteht die Gefahr, dass er auch zukünftig damit fortfährt bzw. rückfällig wird. Es ist von einem grossen öffentlichen Interesse an der Wegweisung des Beschwerdeführers auszugehen (E. 3.5). Der 53-jährige Beschwerdeführer lebt seit 14 Jahren in der Schweiz und ist nicht gut integriert. Es ist ihm zuzumuten, in sein Heimatland zurückzukehren. Zu seinem Sohn liegt in wirtschaftlicher Hinsicht keine enge Beziehung vor, auch kann das Verhalten des Beschwerdeführers nicht als tadellos bezeichnet werden (E. 3.6).
Der Widerruf der Niederlassungsbewilligung erweist sich als verhältnismässig (E. 3.7). · --- · Stichworte: · BETÄUBUNGSMITTELDELIKT ÖFFENTLICHE SICHERHEIT UND ORDNUNG SCHULDEN · Rechtsnormen: · Art. 63 Abs. I lit. b AuG Art. 96 AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3