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VB.2017.00621 • VG ZH VB.2017.00621 KI-generiert

Reversion of Building Rights: Civil Court Jurisdiction

Geschäftsnummer VB.2017.00621
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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This case involves a dispute concerning an agreement related to the reversion of a building after the expiration of a building right. The court ruled that disputes between private individuals and the public sector regarding the reversion of a building due to the expiry of a building right are civil in nature and thus fall under the jurisdiction of civil courts, irrespective of the fact that the agreement in question pertains to the operation of a museum.

Legislator-Regeste

Amtlich

"Heidi Weber Museum" - Centre Le Corbusier | [Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für eine Klage betreffend eine Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Heimfall eines Gebäudes gestützt auf Art. 779c ZGB] Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Heimfall eines Gebäudes wegen Ablaufs eines Baurechts sind zivilrechtlicher Natur und deshalb durch die Zivilgerichte zu beurteilen; dass die behauptete Vereinbarung den Betrieb eines Museums zum Gegenstand haben soll, ändert nichts an dieser Zuständigkeit (E. 1). Nichteintreten.

Schlagwörter

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Zivilrechtsstreitigkeit öffentliches Gebäude Grundeigentum Rückübertragung Recht auf Besitzkehrung Ausstellungsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 779c ZGB

Cited as the legal basis for disputes concerning the reversion of a building due to the expiry of a building right, which are determined to be of a civil law nature and thus fall under the jurisdiction of civil courts.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00621

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00621 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.12.2017 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 05.10.2018 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · "Heidi Weber Museum" - Centre Le Corbusier · [Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für eine Klage betreffend eine Vereinbarung im Zusammenhang mit dem Heimfall eines Gebäudes gestützt auf Art. 779c ZGB] Streitigkeiten zwischen Privatpersonen und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit dem Heimfall eines Gebäudes wegen Ablaufs eines Baurechts sind zivilrechtlicher Natur und deshalb durch die Zivilgerichte zu beurteilen; dass die behauptete Vereinbarung den Betrieb eines Museums zum Gegenstand haben soll, ändert nichts an dieser Zuständigkeit (E. 1).

Nichteintreten. · --- · Stichworte: · BAURECHT HEIMFALL RECHTSNATUR RECHTSVERHÄLTNIS ZIVILRECHTLICHE STREITIGKEIT ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 1 VRG Art. 779c ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2