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VB.2017.00612 • VG ZH VB.2017.00612 KI-generiert

Procurement Exclusion and Procedural Fairness in Qualification Deficiencies

Geschäftsnummer VB.2017.00612
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court reviewed an appeal concerning exclusion from a procurement process where the appellant's foremen lacked the required professional qualification certificate, which constituted a significant deficiency justifying exclusion. The court found that a competing bidder, whose foremen also initially lacked the required certificate, was improperly allowed to amend its bid after a query from the awarding authority, thereby violating the principles of transparency and equal treatment central to procurement law, even though excluding the competitor would not directly benefit the appellant; consequently, the court partially upheld the appeal and remanded the case because the overall procedure failed to ensure necessary transparency and equal treatment.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Ausschluss aus dem Submissionsverfahren. Fachausweis als Eignungskriterium. Nachträgliche Änderung des Angebots der Mitbeteiligten. Transparenzgebot; Gleichbehandlungsgebot. Im Rahmen der Eignungskriterien ist es sachgerecht, Zertifikate, Labels, Fachausweise und dergleichen von den Anbietenden zu fordern (E. 3.2). Die Poliere der Beschwerdeführerin verfügten nicht über den geforderten Fachausweis, was einen wesentlichen Mangel des Angebots darstellt, der den Ausschluss der Beschwerdeführerin aus dem Verfahren zu rechtfertigen vermag (E. 3.4). Auch die Poliere der Mitbeteiligten verfügten nicht über den Fachausweis. Auf Rückfrage der Vergabebehörde änderte sie ihr Angebot ab, indem sie zwei neue Poliere einbrachte, welche über den Fachausweis verfügten. Eine Rückfrage der Vergabebehörde darf jedoch nicht zu einer nachträglichen Änderung eines Angebots führen; auch die Offerte der Mitbeteiligten hätte vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen (E. 4.2). Ein Ausschluss der Mitbeteiligten wäre zwar per se nicht geeignet, der Beschwerdeführerin einen Vorteil im Vergabeverfahren zu verschaffen. Das Verfahren war jedoch in seiner Gesamtheit nicht geeignet, die im Submissionsrecht notwendige Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten (E. 4.3 f.). Teilweise Gutheissung und Rückweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss vom Vergabeverfahren Gleichbehandlung und Transparenz Verfahrensüberprüfung Fall des Ausschlusses Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Berufsverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 1 Abs. III IVöB
Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.
Art. 18 Abs. I IVöB
Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.
§ 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG
Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.
§ 22 SubmV
Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.
§ 24 Abs. I SubmV
Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 1 Abs. III IVöB

Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.

Art. 18 Abs. I IVöB

Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.

§ 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG

Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.

§ 22 SubmV

Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.

§ 24 Abs. I SubmV

Cited in the list of legal norms, suggesting relevance to the overall decision regarding submissions.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00612

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00612 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.12.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Ausschluss aus dem Submissionsverfahren. Fachausweis als Eignungskriterium. Nachträgliche Änderung des Angebots der Mitbeteiligten. Transparenzgebot; Gleichbehandlungsgebot. Im Rahmen der Eignungskriterien ist es sachgerecht, Zertifikate, Labels, Fachausweise und dergleichen von den Anbietenden zu fordern (E. 3.2).

Die Poliere der Beschwerdeführerin verfügten nicht über den geforderten Fachausweis, was einen wesentlichen Mangel des Angebots darstellt, der den Ausschluss der Beschwerdeführerin aus dem Verfahren zu rechtfertigen vermag (E. 3.4). Auch die Poliere der Mitbeteiligten verfügten nicht über den Fachausweis. Auf Rückfrage der Vergabebehörde änderte sie ihr Angebot ab, indem sie zwei neue Poliere einbrachte, welche über den Fachausweis verfügten. Eine Rückfrage der Vergabebehörde darf jedoch nicht zu einer nachträglichen Änderung eines Angebots führen; auch die Offerte der Mitbeteiligten hätte vom Verfahren ausgeschlossen werden müssen (E. 4.2).

Ein Ausschluss der Mitbeteiligten wäre zwar per se nicht geeignet, der Beschwerdeführerin einen Vorteil im Vergabeverfahren zu verschaffen. Das Verfahren war jedoch in seiner Gesamtheit nicht geeignet, die im Submissionsrecht notwendige Transparenz und Gleichbehandlung zu gewährleisten (E. 4.3 f.). Teilweise Gutheissung und Rückweisung. · --- · Stichworte: · ÄNDERUNG DES ANGEBOTS AUSSCHLUSS AUS DEM VERFAHREN EIGNUNGSKRITERIEN FACHAUSWEIS GLEICHBEHANDLUNGSGEBOT SUBMISSION TRANSPARENZGEBOT · Rechtsnormen: · Art. 1 Abs. III IVöB Art. 18 Abs. I IVöB § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG § 22 SubmV § 24 Abs. I SubmV · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3