Social Assistance Applicant Fails to Overturn Apartment Relocation Requirement
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a decision regarding social assistance and a requirement for the applicant to find a more affordable apartment. The applicant challenged an interim decision, arguing that the requirement imposed an irreparable disadvantage. The court found that the applicant's situation was not one of short-term assistance and that her long residency in the current apartment did not make the requirement unreasonable. Furthermore, the court reasoned that difficulties in finding a new apartment do not render the requirement unreasonable, as excessively high housing costs would continue to be covered if the applicant made genuine and sufficient efforts but could not secure a new residence. Consequently, the court dismissed the appeal and set a new deadline for the applicant to find a new apartment.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung. Anfechtung eines Zwischenentscheids, Bejahung des nicht wiedergutzumachenden Nachteils (E. 1.2). Vorliegend liegt keine nur kurzfriste Unterstützung vor (E. 3.3). Auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin bereits seit über 18 Jahren in ihrer Wohnung wohnt, führt nicht zur Unzumutbarkeit der Auflage (E. 3.4). Durch Schwierigkeiten bei der Suche einer neuen Wohnung wird die Auflage nicht unzumutbar, denn die überhöhten Wohnkosten sind weiterhin zu übernehmen, sollte die Beschwerdeführerin trotz ernsthaften und genügend Suchbemühungen keine Wohnung finden (E. 3.5). Abweisung und neue Frist zur Suche einer neuen Wohnung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited and implicitly applied as the legal basis for the court's decision regarding social assistance, specifically concerning the applicant's housing costs and the conditions for receiving aid.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00594
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00594 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 08.01.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Auflage zur Suche einer günstigeren Wohnung. Anfechtung eines Zwischenentscheids, Bejahung des nicht wiedergutzumachenden Nachteils (E. 1.2). Vorliegend liegt keine nur kurzfriste Unterstützung vor (E. 3.3). Auch der Umstand, dass die Beschwerdeführerin bereits seit über 18 Jahren in ihrer Wohnung wohnt, führt nicht zur Unzumutbarkeit der Auflage (E. 3.4).
Durch Schwierigkeiten bei der Suche einer neuen Wohnung wird die Auflage nicht unzumutbar, denn die überhöhten Wohnkosten sind weiterhin zu übernehmen, sollte die Beschwerdeführerin trotz ernsthaften und genügend Suchbemühungen keine Wohnung finden (E. 3.5). Abweisung und neue Frist zur Suche einer neuen Wohnung. · --- · Stichworte: · AUFLAGE MIETZINSMAXIMUM MIETZINSRICHTLINIEN SOZIALHILFE SUCHBEMÜHUNGEN WEISUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE WOHNUNGSSUCHE ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 21 SHG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4