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VB.2017.00495 • VG ZH VB.2017.00495 KI-generiert

Procurement Authority Altered Criteria; Exclusion Based on Objective Criterion Upheld; Award Reversed to Appellant

Geschäftsnummer VB.2017.00495
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A procurement authority was found to have unlawfully altered the suitability criteria set out in the tender documentation, binding them to the initially published criteria. Furthermore, the court ruled that the mere fact of having a small number of remaining bidders does not automatically imply impaired effective competition, provided the criterion itself is objective. Consequently, excluding a co-participant for failing to meet this established suitability criterion was deemed proportionate, leading to the annulment of the award decision and directing that the contract be awarded to the appellant, who satisfied the criteria and moved into first place following the exclusion.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Eignungskriterien. Nachträgliche Änderung durch Vergabebehörde. Wirksamer Wettbewerb. Ausschluss. Die Vergabebehörde ist an die in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriterien gebunden (E. 4.2). Liegt ein sachliches Eignungskriterium vor, so darf aus einer geringen Zahl von (übrig bleibenden) Bewerbern nicht einfach auf eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden (E. 4.3.3). Es ist verhältnismässig, das Angebot der Mitbeteiligten wegen Nichterfüllung des Eignungskriteriums auszuschliessen (E. 4.3.4). Der Zuschlag ist aufzuheben und neu der Beschwerdeführerin zu erteilen, welche das Eignungskriterium erfüllt hat und infolge des Ausschlusses der Mitbeteiligten auf den 1. Platz vorrückt (E. 4.4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Ausschluss eines Anbieters Zuschlagskriterien Vertragsanfechtung Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Prüfung durch den öffentlichen Auftraggeber Geeignetheit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4a Abs. 1 IVöB
Cited in the heading, indicating it is a relevant legal basis for the decision regarding suitability criteria and effective competition.
§ 37 SubmV
Cited in the heading, indicating it is a relevant legal basis for the decision regarding suitability criteria and effective competition.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 4a Abs. 1 IVöB

Cited in the heading, indicating it is a relevant legal basis for the decision regarding suitability criteria and effective competition.

§ 37 SubmV

Cited in the heading, indicating it is a relevant legal basis for the decision regarding suitability criteria and effective competition.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00495

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00495 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.11.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Eignungskriterien. Nachträgliche Änderung durch Vergabebehörde. Wirksamer Wettbewerb. Ausschluss. Die Vergabebehörde ist an die in der Ausschreibung festgelegten Eignungskriterien gebunden (E. 4.2). Liegt ein sachliches Eignungskriterium vor, so darf aus einer geringen Zahl von (übrig bleibenden) Bewerbern nicht einfach auf eine Beeinträchtigung des wirksamen Wettbewerbs geschlossen werden (E. 4.3.3).

Es ist verhältnismässig, das Angebot der Mitbeteiligten wegen Nichterfüllung des Eignungskriteriums auszuschliessen (E. 4.3.4). Der Zuschlag ist aufzuheben und neu der Beschwerdeführerin zu erteilen, welche das Eignungskriterium erfüllt hat und infolge des Ausschlusses der Mitbeteiligten auf den 1. Platz vorrückt (E. 4.4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABBRUCH AUSSCHLUSS EINES ANBIETERS EIGNUNGSKRITERIEN SUBMISSIONSRECHT WIRKSAMER WETTBEWERB · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. 1 IVöB § 37 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3