Appeal Dismissed: Refusal of Cost Coverage for Consultative Lawyer and Evidence in Social Assistance Review
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe applicant sought cost coverage for a consulting lawyer, independent of any specific proceedings, and requested the forwarding of a criminal complaint, which the court refused as it was not submitted erroneously within the current social assistance review. The court dismissed the request for further evidence, finding the lower authority's factual findings adequate, including the decision not to appoint an expert, particularly as the applicant appeared to suffer from a delusional disorder regarding alleged crimes by electromagnetic weapons, meaning the need for assistance was not established through verifiable facts. Consequently, the court deemed cost coverage for legal consultation inappropriate due to the highly doubtful prospects of any intended compensation claim, leading to the rejection of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Sozialhilfe: Gesuch um Kostengutsprache für eine beratende Rechtsanwältin unabhängig von einem konkreten Verfahren. Keine Weiterleitung der Strafanzeige, da diese nicht irrtümlich im vorliegenden Verfahren erfolgt ist (E. 2). Abweisung des Gesuchs um Abnahme weiterer Beweismittel (E. 3). Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden, insbesondere musste sie keinen Sachverständigen beiziehen (E. 4). Der Beschwerdeführer leidet offenbar an einer wahnhaften Störung und zeigt keine Krankheitseinsicht. Die von ihm geltend gemachten Verbrechen mittels elektromagnetischer Waffen dürften lediglich in dessen Vorstellung existieren. Die Beschwerdegegnerin ist ihrer Pflicht zur Abklärung der Ursache der Bedürftigkeit in hinreichender Weise nachgekommen (E. 7.1). Die Erfolgschancen einer vom Beschwerdeführer angestrebten Klage auf Schadenersatz zufolge "Staatsverbrechen" erscheinen höchst zweifelhaft (E. 7.2). Eine Kostengutsprache für die Beratung durch eine Rechtsanwältin ist daher weder zweckmässig noch angemessen (E. 7.3). Abweisung des Gesuchs um UP/URB wegen Aussichtslosigkeit (E. 8.2). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe appeal was dismissed, implying that the conditions for granting legal aid (Kostengutsprache) under this provision were not met.
This procedural rule was likely applied for the decision regarding the requests for taking further evidence.
This procedural rule governs the granting of legal aid (UP/URB), which was denied.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00490
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00490 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.09.2017 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Gesuch um Kostengutsprache für eine beratende Rechtsanwältin unabhängig von einem konkreten Verfahren. Keine Weiterleitung der Strafanzeige, da diese nicht irrtümlich im vorliegenden Verfahren erfolgt ist (E. 2). Abweisung des Gesuchs um Abnahme weiterer Beweismittel (E. 3).
Die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz ist nicht zu beanstanden, insbesondere musste sie keinen Sachverständigen beiziehen (E. 4). Der Beschwerdeführer leidet offenbar an einer wahnhaften Störung und zeigt keine Krankheitseinsicht. Die von ihm geltend gemachten Verbrechen mittels elektromagnetischer Waffen dürften lediglich in dessen Vorstellung existieren. Die Beschwerdegegnerin ist ihrer Pflicht zur Abklärung der Ursache der Bedürftigkeit in hinreichender Weise nachgekommen (E. 7.1). Die Erfolgschancen einer vom Beschwerdeführer angestrebten Klage auf Schadenersatz zufolge "Staatsverbrechen" erscheinen höchst zweifelhaft (E. 7.2).
Eine Kostengutsprache für die Beratung durch eine Rechtsanwältin ist daher weder zweckmässig noch angemessen (E. 7.3). Abweisung des Gesuchs um UP/URB wegen Aussichtslosigkeit (E. 8.2).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ANTIZIPIERTE BEWEISWÜRDIGUNG BEDÜRFTIGKEIT BEWEISMITTEL KOSTENGUTSPRACHE SACHVERHALTSFESTSTELLUNG SOZIALHILFE STRAFANZEIGE WEITERLEITUNGSPFLICHT · Rechtsnormen: · § 5 SHG § 14 SHG § 15 SHG § 16a SHG § 5 VRG § 5 Abs. II VRG § 7 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4