Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2017.00466 • VG ZH VB.2017.00466 KI-generiert

Appeal Against Imposed Appeal Costs Following Entrance Exam Challenge Dismissed

Geschäftsnummer VB.2017.00466
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)
Kostenauflage zulasten Beschwerdeführer/in

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The appellant challenged the cost award imposed by the lower authority following the rejection of their appeal against their daughter's failure to pass the central entrance examination for short secondary schools. The court upheld the lower authority's decision to charge the appeal costs to the appellant based on the principle that the losing party bears the costs, finding no violation of law in this application, nor any grounds for relief under the polluter pays principle or equity, thus dismissing the appeal against the cost imposition.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung (Verfahrenskosten) | [Beschwerde gegen die Kostenauflage durch die Vorinstanz: Der Rekurs des Beschwerdeführers (betreffend das Nichtbestehen der Zentralen Aufnahmeprüfung für die Kurzgymnasien durch seine Tochter) war von der Vorinstanz abgewiesen und ihm waren die Verfahrenskosten auferlegt worden. Gegen Letzteres wehrt sich der Beschwerdeführer.] Die Vorinstanz belastete die Rekurskosten nach dem Unterliegerprinzip dem Beschwerdeführer. Dieses Befolgen der Regel stellt keine Rechtsverletzung dar. Ebenso wenig vermöchte ihm das Verursacherpinzip zu helfen. Es besteht auch kein Grund, den Beschwerdeführer aus Billigkeit mit der angefochtenen Kostenbelastung zu verschonen (E. 2). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Verursacherprinzip Zulässige Gründe Parteientschädigung Prüfungsreglement Beschwerdelegitimation Gebührenfestsetzung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 13 Abs. II VRG

This provision regulates the allocation of proceedings costs, which was the core issue decided by upholding the lower court's cost imposition.

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00466

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

Druckansicht

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00466 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 15.11.2017 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung (Verfahrenskosten) · [Beschwerde gegen die Kostenauflage durch die Vorinstanz: Der Rekurs des Beschwerdeführers (betreffend das Nichtbestehen der Zentralen Aufnahmeprüfung für die Kurzgymnasien durch seine Tochter) war von der Vorinstanz abgewiesen und ihm waren die Verfahrenskosten auferlegt worden.

Gegen Letzteres wehrt sich der Beschwerdeführer.] Die Vorinstanz belastete die Rekurskosten nach dem Unterliegerprinzip dem Beschwerdeführer. Dieses Befolgen der Regel stellt keine Rechtsverletzung dar. Ebenso wenig vermöchte ihm das Verursacherpinzip zu helfen. Es besteht auch kein Grund, den Beschwerdeführer aus Billigkeit mit der angefochtenen Kostenbelastung zu verschonen (E. 2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ERZIEHUNG, BILDUNG, WISSENSCHAFT UNTERLIEGERPRINZIP VERURSACHERPRINZIP · Rechtsnormen: · § 13 Abs. II VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4