Residence Permit Revocation Overturned Due to Insufficient Evidence of Sham Marriage
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed an appeal against the revocation of a permanent residence permit due to an allegedly sham marriage, noting the rapid divorce shortly after the permit was granted and a subsequent marriage to a compatriot a year later suggested a sham arrangement. However, the court found that the lower authority erred by insufficiently weighing the appellant's consistent statements regarding the relationship's background and his detailed knowledge of his former spouse, and the appellant successfully countered the allegation of receiving benefits in exchange for residency by providing proof of substantial loan transfers used to support his ill parents abroad. Consequently, the court held that the existing evidence did not suffice to establish a sham marriage, reversing the revocation of the appellant's permit and granting residence permits to his current spouse and their shared child.
Legislator-Regeste
AmtlichWiderruf Niederlassungsbewilligung/Familiennachzug | Scheinehe. Kurz nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung liess sich der Beschwerdeführer von seiner Schweizer Ehefrau scheiden. Ein Jahr später heiratete er eine Landsfrau. Wohl spricht die kurze Zeit des Kennenlernens der Ex-Ehegatten sowie der enge Zusammenhang zwischen der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und der Auflösung der Ehe für eine Scheinehe. Indessen würdigte die Vorinstanz zu Unrecht die vielen übereinstimmenden Aussagen zum Kennenlernen, die detailreichen Kenntnisse zum Vorleben und zur Person des ehemaligen Ehegatten nicht. Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe als Gegenleistung für sein Aufenthaltsrecht seiner damaligen Schweizer Ehegattin geldwerte Leistungen erbracht, indem er hierfür Bankkredite aufgenommen habe, konnte der Beschwerdeführer anhand von Überweisungsbestätigungen im Umfang von Fr. 25'000.- an seine erkrankten Eltern im Heimatland entkräften. Die von der Vorinstanz aufgeführten Indizien reichen für die Annahme einer Scheinehe nicht aus. Vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers ist abzusehen und es ist der jetzigen Ehefrau des Beschwerdeführers und dem gemeinsamen Kind die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertThis article, concerning the revocation of residence permits based on marriage fraud, was addressed by the court's decision to uphold the appeal and waive the revocation.
This article, concerning the revocation of residence permits based on marriage fraud, was addressed by the court's decision to uphold the appeal and waive the revocation.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00434
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00434 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.12.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf Niederlassungsbewilligung/Familiennachzug · Scheinehe. Kurz nach Erteilung der Niederlassungsbewilligung liess sich der Beschwerdeführer von seiner Schweizer Ehefrau scheiden. Ein Jahr später heiratete er eine Landsfrau. Wohl spricht die kurze Zeit des Kennenlernens der Ex-Ehegatten sowie der enge Zusammenhang zwischen der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und der Auflösung der Ehe für eine Scheinehe.
Indessen würdigte die Vorinstanz zu Unrecht die vielen übereinstimmenden Aussagen zum Kennenlernen, die detailreichen Kenntnisse zum Vorleben und zur Person des ehemaligen Ehegatten nicht. Der Vorwurf, der Beschwerdeführer habe als Gegenleistung für sein Aufenthaltsrecht seiner damaligen Schweizer Ehegattin geldwerte Leistungen erbracht, indem er hierfür Bankkredite aufgenommen habe, konnte der Beschwerdeführer anhand von Überweisungsbestätigungen im Umfang von Fr. 25'000.- an seine erkrankten Eltern im Heimatland entkräften. Die von der Vorinstanz aufgeführten Indizien reichen für die Annahme einer Scheinehe nicht aus.
Vom Widerruf der Niederlassungsbewilligung des Beschwerdeführers ist abzusehen und es ist der jetzigen Ehefrau des Beschwerdeführers und dem gemeinsamen Kind die Aufenthaltsbewilligung zu erteilen. Gutheissung. · --- · Stichworte: · GUTHEISSUNG INDIZIEN RECHTSMISSBRAUCH SCHEINEHE · Rechtsnormen: · Art. 51 Abs. I lit. a AuG Art. 62 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3