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VB.2017.00415 • VG ZH VB.2017.00415 KI-generiert

Administrative Appeal Regarding Termination of Childcare Services

Geschäftsnummer VB.2017.00415
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative appeal concerned the termination of childcare services at a daycare facility following a change in residence, where the appellant contended that the prior authority failed in its duty to provide reasons and that the decision to terminate was procedurally flawed because it was only signed by one administrative head. The court ruled that the reasoning provided was adequate, the procedural objection was unfounded as the decision-making body was authorized to act, and crucially, based on the contractual arrangement, the school board was entitled to unilaterally adjust the care conditions with three months' notice, further emphasizing that the appellants were not guaranteed continued care upon moving and that no statutory right exists to demand care at a specific facility, leading to the dismissal of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Beendigung der Betreuung in einer Kinderkrippe | [Vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer Krippe der früheren Wohngemeinde] Weder die Vorinstanz noch die Beschwerdegegnerin haben die Begründungspflicht verletzt (E. 2.1). Aus dem Umstand, dass ein Protokollauszug nur von der Schulverwaltungsleiterin unterzeichnetet wurde, lässt sich nicht schliessen, der Beschluss sei nicht formgültig zustande gekommen (E. 2.2). Die Schulpflege war aufgrund der vertraglichen Regelung berechtigt, die Bedingungen des Betreuungsverhältnisses mit einer Frist von drei Monaten einseitig anzupassen; das gleiche Recht stünde ihr als Verordnunggeberin zu (E. 3.2). Den Beschwerdeführenden ist eine weitere Betreuung bei einem Wegzug nicht zugesichert worden (E. 3.3). Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer bestimmten Krippe (E. 3.4). Abweisung.

Schlagwörter

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administrative Entlassung fristlose Kündigung Verfahrensrügen Aufenthaltswechsel Sorgfaltspflicht Gesuch an eine Behörde

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art./§ 18 Abs. 1 KJHG

This provision is listed under 'Rechtsnormen' (Legal norms), implying its relevance to the substance of the decision, although the dispositive itself is not fully provided, the context suggests this law regulated the right to care, which was denied.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00415

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00415 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.09.2017 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Beendigung der Betreuung in einer Kinderkrippe · [Vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer Krippe der früheren Wohngemeinde] Weder die Vorinstanz noch die Beschwerdegegnerin haben die Begründungspflicht verletzt (E. 2.1). Aus dem Umstand, dass ein Protokollauszug nur von der Schulverwaltungsleiterin unterzeichnetet wurde, lässt sich nicht schliessen, der Beschluss sei nicht formgültig zustande gekommen (E. 2.2).

Die Schulpflege war aufgrund der vertraglichen Regelung berechtigt, die Bedingungen des Betreuungsverhältnisses mit einer Frist von drei Monaten einseitig anzupassen; das gleiche Recht stünde ihr als Verordnunggeberin zu (E. 3.2). Den Beschwerdeführenden ist eine weitere Betreuung bei einem Wegzug nicht zugesichert worden (E. 3.3). Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Betreuung in einer bestimmten Krippe (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BETREUUNGSANSPRUCH KINDERKRIPPE KRIPPE WEGZUG · Rechtsnormen: · Art./§ 18 Abs. 1 KJHG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4