Court Upholds Removal of Residential Complex from Protected Sites Inventory
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision to remove a residential complex from the inventory of protected sites, reasoning that while the property had moderate intrinsic and situational value, the public interest in its preservation did not outweigh the opposing interests. The court found that the lower instance correctly assessed the property's protected status based on expert opinions and that the release from inventory, conditioned on the approval of a new building that would preserve the local character, ensured adequate coordination. The court also found the balance of interests in not designating the property for protection to be unobjectionable.
Legislator-Regeste
AmtlichInventarentlassung/Verzicht auf Unterschutzstellung der Wohnsiedlung Kanzleistrasse | Inventarentlassung/Verzicht auf Unterschutzstellung einer inventarisierten Genossenschaftssiedlung. Die Bejahung der Schutzwürdigkeit führt nur dann zur Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinn von § 205 und § 207 PBG, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts höher zu gewichten ist als die entgegenstehenden Interessen (E. 3.2). Kognition des Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts (E. 3.3). Bedeutung ISOS (E. 4). Die Vorinstanz durfte mit Blick auf das Gutachten ohne Rechtsverletzung von einer mittleren Schutzwürdigkeit hinsichtlich des Eigen- wie auch des Situationswerts des streitbetroffenen Objekts ausgehen (E. 5.5 f.). Die Inventarentlassung erfolgt suspensiv bedingt auf den Zeitpunkt der Baufreigabe eines rechtskräftig bewilligten Ersatzneubaus, der das schützenswerte Ortsbild zu wahren haben wird. Damit ist eine hinreichende Koordination gegeben (E. 6.2). Die von der Vorinstanz vorgenommene Interessenabwägung betreffend Unterschutzstellung ist nicht zu beanstanden (E. 7). Vorinstanzliche Gerichtsgebühr/Ideelles Verbandsbeschwerderecht (E. 8.4). Teilweise Gutheissung betr. Kosten; im Übrigen Abweisung
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for ordering protection measures if the public interest in preservation outweighs opposing interests.
Cited in relation to the basis for ordering protection measures.
Cited in relation to the legal framework.
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Cited in relation to the legal framework and judicial review.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00361
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00361 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.06.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Inventarentlassung/Verzicht auf Unterschutzstellung der Wohnsiedlung Kanzleistrasse · Inventarentlassung/Verzicht auf Unterschutzstellung einer inventarisierten Genossenschaftssiedlung. Die Bejahung der Schutzwürdigkeit führt nur dann zur Anordnung von Schutzmassnahmen im Sinn von § 205 und § 207 PBG, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Schutzobjekts höher zu gewichten ist als die entgegenstehenden Interessen (E. 3.2).
Kognition des Baurekursgerichts und des Verwaltungsgerichts (E. 3.3). Bedeutung ISOS (E. 4). Die Vorinstanz durfte mit Blick auf das Gutachten ohne Rechtsverletzung von einer mittleren Schutzwürdigkeit hinsichtlich des Eigen- wie auch des Situationswerts des streitbetroffenen Objekts ausgehen (E. 5.5 f.). Die Inventarentlassung erfolgt suspensiv bedingt auf den Zeitpunkt der Baufreigabe eines rechtskräftig bewilligten Ersatzneubaus, der das schützenswerte Ortsbild zu wahren haben wird. Damit ist eine hinreichende Koordination gegeben (E. 6.2).
Die von der Vorinstanz vorgenommene Interessenabwägung betreffend Unterschutzstellung ist nicht zu beanstanden (E. 7). Vorinstanzliche Gerichtsgebühr/Ideelles Verbandsbeschwerderecht (E. 8.4). Teilweise Gutheissung betr. Kosten; im Übrigen Abweisung · --- · Stichworte: · EIGENWERT GERICHTSGEBÜHR GUTACHTEN INTERESSENABWÄGUNG INVENTARENTLASSUNG ISOS KOGNITION KOORDINATIONSPFLICHT ORTSBILD SCHUTZWÜRDIGKEIT SITUATIONSWERT UNTERSCHUTZSTELLUNG VERBANDSBESCHWERDE · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. I NHG Art. 6 NHG § 205 PBG § 205 lit. d PBG § 338b Abs. I PBG § 20 Abs. I VRG § 20 Abs. I lit. c VRG · Publikationen:
· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2