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VB.2017.00323 • VG ZH VB.2017.00323 KI-generiert

Appeal of Cost Assessment in Property Removal Dispute

Geschäftsnummer VB.2017.00323
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A party appealed a cost assessment following administrative court proceedings regarding their objection to the removal of a property from a municipal inventory, where the lower court had imposed significant costs, including substantial expert witness fees, despite partially absorbing the court fees due to the nature of the association appeal. The court partially upheld the appeal, reasoning that the total financial risk incurred by the appellant was excessively high, and therefore found it appropriate to reduce the awarded costs by the full amount of the expert witness fees, as this reduction was deemed reasonable given the circumstances of the association appeal process.

Legislator-Regeste

Amtlich

Entlassung aus dem kommunalen Inventar | Beschwerde gegen Auflage der Gutachtenskosten an Verband. [Das Baurekursgericht hat bei der Kostenauflage den Umstand berücksichtigt, dass die unterliegende Partei Verbandsbeschwerde geführt hat und die Gerichtsgebühr von Fr. 13'000.- im Umfang von Fr. 5'000.- auf die Staatskasse genommen. Die Kosten für das Gutachten von Fr. 5'081.30 sowie die Zustellkosten von Fr. 780.- hat es zusätzlich angeführt und dem Verband auferlegt. Dieser wurde zudem zur Bezahlung einer Parteientschädigung von Fr. 3'000.- verpflichtet.] Praxis des Verwaltunsgericht zu den Kosten im Verbandsbeschwerderecht (E. 2.3). Vorliegend hat sich für den Beschwerdeführer im Rekursverfahren ein finanzielles Prozessrisiko von insgesamt Fr. 18'861.30 verwirklicht. Diese Summe erweist sich als zu hoch (E. 2.4). Die beantragte Reduktion um den Betrag der Gutachtenskosten von Fr. 5'081.30 erscheint als angemessen (E. 2.5). Gutheissung.

Schlagwörter

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Kostenfestsetzung Verwaltungsgebühren Umzugskosten Parteientschädigung Risikobewertung finanzielles Risiko

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 13 Abs. II VRG

This provision is cited as the legal norm governing the administrative law matter, and the decision concludes with the granting of the appeal (Gutheissung), implying this norm's principles informed the final order regarding costs and compensation.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00323

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00323 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.08.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Entlassung aus dem kommunalen Inventar · Beschwerde gegen Auflage der Gutachtenskosten an Verband. [Das Baurekursgericht hat bei der Kostenauflage den Umstand berücksichtigt, dass die unterliegende Partei Verbandsbeschwerde geführt hat und die Gerichtsgebühr von Fr. 13'000.- im Umfang von Fr. 5'000.- auf die Staatskasse genommen.

Die Kosten für das Gutachten von Fr. 5'081.30 sowie die Zustellkosten von Fr. 780.- hat es zusätzlich angeführt und dem Verband auferlegt. Dieser wurde zudem zur Bezahlung einer Parteientschädigung von Fr. 3'000.- verpflichtet.] Praxis des Verwaltunsgericht zu den Kosten im Verbandsbeschwerderecht (E. 2.3). Vorliegend hat sich für den Beschwerdeführer im Rekursverfahren ein finanzielles Prozessrisiko von insgesamt Fr. 18'861.30 verwirklicht. Diese Summe erweist sich als zu hoch (E. 2.4). Die beantragte Reduktion um den Betrag der Gutachtenskosten von Fr. 5'081.30 erscheint als angemessen (E. 2.5).

Gutheissung. · --- · Stichworte: · BILLIGKEIT GUTACHTENSKOSTEN KOSTEN UND ENTSCHÄDIGUNGEN KOSTENAUFLAGE KOSTENBESCHWERDE VERBANDSBESCHWERDE VERFAHRENSKOSTEN · Rechtsnormen: · § 13 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3