Voting Rights Appeal Against Real Estate Purchase Admissible Due to Lack of Urgency
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA voting rights appeal challenging a municipal council's decision to purchase real estate was deemed admissible because the matter fell under the scope of a potential referendum. The court found that the executive body's authority to approve real estate purchases exceeding two million Swiss francs was contingent on objective urgency, both in terms of timing and substance. Since no reasons were provided to demonstrate substantive urgency, and the circumstances presented did not establish temporal urgency, the court upheld the appeal and annulled the executive body's decision, along with related project credits due to the prohibition against separating financial referendums.
Legislator-Regeste
AmtlichStimmrechtsrekurs (Kauf der Liegenschaften Neufrankengasse 6, Magnusstrasse 27 und Neufrankengasse 14) | [Liegenschaftskauf durch den Stadtrat von Zürich] Die Rüge, der Stadtrat habe einen in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Entscheid getroffen, ist im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde zulässig, wenn es sich um eine in den Anwendungsbereich des fakultativen Referendums fallende Anordnung handelt (E. 2). Eine Zuständigkeit des Stadtrats für den Kauf von Liegenschaften ist bei einem Verkehrswert von mehr als Fr. 2'000'000.- nur gegeben, wenn das Kaufgeschäft objektiv betrachtet sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht dringlich ist (E. 3.2). Der Stadtrat legt keine Gründe dar, welche den Kauf hier in sachlicher Hinsicht dringlich erscheinen liessen (E. 3.3). Die vorgebrachten Umstände begründen sodann auch keine zeitliche Dringlichkeit (E. 3.4). Die vom Stadtrat beschlossenen Objekt- bzw. Projektierungskredite für die Sanierung der Liegenschaften sind aufgrund des finanzreferendumsrechtlichen Trennungsverbots ebenfalls aufzuheben (E. 3.5). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertDetermines the competence of the Stadtrat for the purchase of properties above a certain value, requiring urgency.
Regulates the admissibility of complaints concerning the division of powers, allowing this type of appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00303
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00303 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.09.2017 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Stimmrechtsrekurs (Kauf der Liegenschaften Neufrankengasse 6, Magnusstrasse 27 und Neufrankengasse 14) · [Liegenschaftskauf durch den Stadtrat von Zürich] Die Rüge, der Stadtrat habe einen in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallenden Entscheid getroffen, ist im Rahmen einer Stimmrechtsbeschwerde zulässig, wenn es sich um eine in den Anwendungsbereich des fakultativen Referendums fallende Anordnung handelt (E. 2).
Eine Zuständigkeit des Stadtrats für den Kauf von Liegenschaften ist bei einem Verkehrswert von mehr als Fr. 2'000'000.- nur gegeben, wenn das Kaufgeschäft objektiv betrachtet sowohl in zeitlicher als auch in sachlicher Hinsicht dringlich ist (E. 3.2). Der Stadtrat legt keine Gründe dar, welche den Kauf hier in sachlicher Hinsicht dringlich erscheinen liessen (E. 3.3). Die vorgebrachten Umstände begründen sodann auch keine zeitliche Dringlichkeit (E. 3.4). Die vom Stadtrat beschlossenen Objekt- bzw. Projektierungskredite für die Sanierung der Liegenschaften sind aufgrund des finanzreferendumsrechtlichen Trennungsverbots ebenfalls aufzuheben (E. 3.5).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUSNAHMEBESTIMMUNG GEWALTENTEILUNG LIEGENSCHAFTSKAUF STIMMRECHTSBESCHWERDE ZUSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · § 19 Abs. 1 lit. c VRG Art. 41 lit. m GemeindeO Zürich · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 1