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VB.2017.00278 • VG ZH VB.2017.00278 KI-generiert

Applicant Denied Reinstatement for Missed Exam Deadline Due to Gross Negligence

Geschäftsnummer VB.2017.00278
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The applicant requested to cancel a private law exam due to illness, but missed the deadline to report the impediment. The court ruled that the applicant's failure to meet the deadline was due to gross negligence, and therefore, the request for reinstatement of the deadline was denied.

Legislator-Regeste

Amtlich

Modulprüfung Privatrecht I | [Modulprüfung, Krankheit, Abmeldefrist] Der Beschwerdeführer will während der streitgegenständlichen Prüfung an einer Grippe gelitten haben. Er hat die Frist, um einen solchen Verhinderungsgrund geltend zu machen, klar verpasst. Weil seine Säumnis auf eine grobe Nachlässigkeit zurückzuführen ist und das sinngemässe Wiederherstellungsgesuch zu spät gestellt wurde, ist die Frist nicht wiederherzustellen (E. 2). Abweisung.

Schlagwörter

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Fristversäumnis grobe Fahrlässigkeit mangelhafte medizinische Sachverhaltsabklärung verspätetes Ausstandsgesuch Verwirkung des Anspruchs Anfechtung der Löschung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 12 Abs. 2 VRG

Cited as the legal basis for dismissing the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00278

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00278 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2017 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Modulprüfung Privatrecht I · [Modulprüfung, Krankheit, Abmeldefrist] Der Beschwerdeführer will während der streitgegenständlichen Prüfung an einer Grippe gelitten haben. Er hat die Frist, um einen solchen Verhinderungsgrund geltend zu machen, klar verpasst. Weil seine Säumnis auf eine grobe Nachlässigkeit zurückzuführen ist und das sinngemässe Wiederherstellungsgesuch zu spät gestellt wurde, ist die Frist nicht wiederherzustellen (E. 2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANNULLIERUNGSGESUCH FRISTVERSÄUMNIS FRISTWIEDERHERSTELLUNG KRANKHEIT PRÜFUNG · Rechtsnormen: · § 12 Abs. 2 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3