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VB.2017.00218 • VG ZH VB.2017.00218 KI-generiert

Remand for Lack of Due Process in Residency Permit Revocation

Geschäftsnummer VB.2017.00218
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court overturned a decision to revoke a residency permit because the previous instance failed to provide the applicant with an opportunity to respond to official reports. This omission violated the applicant's right to be heard and to a fair trial. Because the court could not review the discretion of the prior instance, the case was remanded.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf Aufenthaltsbewilligung | Verletzung des rechtlichen Gehörs Indem die Vorinstanz eingeholte Amtsberichte dem Beschwerdeführer nicht zur Stellungnahme zugesendet hat, hat sie sein Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt. Eine Heilung dieses Verfahrensmangels fällt ausser Betracht ist, da der Vorinstanz ein Ermessen zukommt, welches das Verwaltungsgericht nicht überprüfen kann. Rückweisung.

Schlagwörter

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Bewilligungsentzug Anspruch auf ein faires Verfahren Haftprüfungsverfahren rückwirkende Aufenthaltsbewilligung Nichtigerklärung der Einbürgerung Vollzugsstopp

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 29 Abs. II BV

The court cited this article to establish the violation of the right to be heard and a fair trial.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00218

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00218 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.07.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf Aufenthaltsbewilligung · Verletzung des rechtlichen Gehörs Indem die Vorinstanz eingeholte Amtsberichte dem Beschwerdeführer nicht zur Stellungnahme zugesendet hat, hat sie sein Anspruch auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verletzt. Eine Heilung dieses Verfahrensmangels fällt ausser Betracht ist, da der Vorinstanz ein Ermessen zukommt, welches das Verwaltungsgericht nicht überprüfen kann. Rückweisung. · --- · Stichworte: · AMTSBERICHT HEILUNG RECHTLICHES GEHÖR · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3