Firearms Permit Approved Despite Potential for Harm Not Proven
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered whether to grant a firearms acquisition permit, which can be denied if there's a significant probability of self-harm or harm to others. While a strict proof of danger isn't required, more than a vague suspicion is necessary, and information from a police system can only be used if it suggests the likelihood of a weapon's misuse. In this case, the available information did not indicate a significant risk of self or third-party endangerment, nor that the applicant would misuse a weapon, leading to the permit's approval as no other grounds for denial were presented.
Legislator-Regeste
AmtlichWaffenerwerbsschein | Waffenerwerbsschein Die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins kann verweigert werden, wenn eine erhebliche bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Selbst- oder Drittgefährdung besteht. Für die Annahme einer solchen Gefährdung wird kein strikter Beweis verlangt; gleichzeitig wird aber immerhin mehr als ein blosser vager Verdacht vorausgesetzt (E. 2.3). Ein Eintrag im POLIS lässt sich nur für die Verhaltensprognose des Ansprechers verwenden, wenn sich daraus Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit für die missbräuchliche Verwendung einer Waffe ergeben (E. 2.4). Vorliegend lässt sich aufgrund des den Beschwerdeführer betreffenden Eintrags nicht auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Selbst- oder Drittgefährung bzw. darauf, dass dieser eine Waffe künftig missbräuchlich verwenden würde, schliessen (E. 4.6.2). Weitere Hinderungsgründe für einen Waffenerwerbsschein wurden nicht geltend gemacht. Gutheissung (E. 5.1)
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the basis for granting the application, indicating it is the main legal ground for the decision.
This provision is cited as part of the legal basis for the decision, likely related to the conditions for granting or denying a permit.
This provision is cited as a legal basis for the decision, likely concerning regulations related to firearm acquisition.
This provision is cited as a legal basis for the decision, likely concerning specific conditions or criteria within the firearm acquisition regulations.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00099
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00099 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.03.2018 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Waffenerwerbsschein · Waffenerwerbsschein Die Erteilung eines Waffenerwerbsscheins kann verweigert werden, wenn eine erhebliche bzw. überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Selbst- oder Drittgefährdung besteht. Für die Annahme einer solchen Gefährdung wird kein strikter Beweis verlangt; gleichzeitig wird aber immerhin mehr als ein blosser vager Verdacht vorausgesetzt (E. 2.3).
Ein Eintrag im POLIS lässt sich nur für die Verhaltensprognose des Ansprechers verwenden, wenn sich daraus Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit für die missbräuchliche Verwendung einer Waffe ergeben (E. 2.4). Vorliegend lässt sich aufgrund des den Beschwerdeführer betreffenden Eintrags nicht auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit einer Selbst- oder Drittgefährung bzw. darauf, dass dieser eine Waffe künftig missbräuchlich verwenden würde, schliessen (E. 4.6.2). Weitere Hinderungsgründe für einen Waffenerwerbsschein wurden nicht geltend gemacht.
Gutheissung (E. 5.1) · --- · Stichworte: · DRITTGEFÄHRDUNG POLIS-INFORMATIONSSYSTEM WAFFENERWERB WAFFENERWERBSSCHEIN · Rechtsnormen: · § 8 GebührenO Art. 8 Abs. I WG Art. 8 Abs. II lit. c WG Art. 52 Abs. I WAFFENV Art. 52 Abs. I lit. c WAFFENV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3