Offsetting Secondary Income Against Continued Salary During Sick Leave
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court addressed whether income earned from a permissible secondary occupation during a period of paid sick leave should be offset against continued salary payments. The regulation in question specifically governs the crediting of disability insurance daily allowances received for work trials during illness-related absence, but the appellant received wages, not daily allowances, for a regular secondary employment activity. The court reasoned that because the secondary employment was permitted and the statutory provision for crediting only covered disability allowances from work trials, there was no legal basis, including by analogy or gap-filling to the relevant article, to offset the earned secondary income against the continued salary.
Legislator-Regeste
AmtlichLohnfortzahlung | [Anrechnung von Nebeneinkünften während Lohnfortzahlung] Die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz regelt die Anrechnung von Taggeldern der Invalidenversicherung, welche für Arbeitsversuche während krankheits- oder unfallbedingter Dienstaussetzungen ausbezahlt wurden (E. 3.1). Die Beschwerdeführerin hat indessen keinen Arbeitsversuch, sondern eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit bei einem Dritten ausgeübt und dafür keine Taggelder, sondern einen Lohn erhalten. Diese Erwerbstätigkeit ist aufgrund ihres Umfangs und des Beschäftigungsgrads der Beschwerdeführerin als Nebentätigkeit zu qualifizieren. Nebenbeschäftigungen sind zulässig. Damit bleibt von vornherein kein Raum, eine Anrechnung der erzielten Nebeneinkünfte durch Lückenfüllung bzw. Analogieschluss auf § 104 der Vollzugsverordnung abzustützen (E. 4). Gutheissung.
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KI-generiertThe court determined there was no room to justify crediting the side income by analogy to this provision.
This provision is listed among the legal norms relevant to the case.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00056
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00056 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.01.2018 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Lohnfortzahlung · [Anrechnung von Nebeneinkünften während Lohnfortzahlung] Die Vollzugsverordnung zum Personalgesetz regelt die Anrechnung von Taggeldern der Invalidenversicherung, welche für Arbeitsversuche während krankheits- oder unfallbedingter Dienstaussetzungen ausbezahlt wurden (E. 3.1).
Die Beschwerdeführerin hat indessen keinen Arbeitsversuch, sondern eine gewöhnliche Erwerbstätigkeit bei einem Dritten ausgeübt und dafür keine Taggelder, sondern einen Lohn erhalten. Diese Erwerbstätigkeit ist aufgrund ihres Umfangs und des Beschäftigungsgrads der Beschwerdeführerin als Nebentätigkeit zu qualifizieren. Nebenbeschäftigungen sind zulässig. Damit bleibt von vornherein kein Raum, eine Anrechnung der erzielten Nebeneinkünfte durch Lückenfüllung bzw. Analogieschluss auf § 104 der Vollzugsverordnung abzustützen (E. 4).
Gutheissung. · --- · Stichworte: · ANALOGIE ANRECHNUNG ARBEITSVERSUCH INHALT DES DIENSTVERHÄLTNISSES INVALIDENVERSICHERUNG KRANKHEIT LOHNFORTZAHLUNG LÜCKENFÜLLUNG NEBENEINKÜNFTE TAGGELD · Rechtsnormen: · § 43 lit. c PG § 53 PG § 104 VVPG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4