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VB.2017.00037 • VG ZH VB.2017.00037 KI-generiert

Municipal Zoning Aesthetics and Parking Structure Permit Appeal

Geschäftsnummer VB.2017.00037
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A request for a building permit involving the removal of a parking structure, previously approved in 1996 and situated in front of the main building, was considered, but the court declined to review the legality of the existing structure as the proposed work neither altered its construction nor its use. The court interpreted a contested municipal zoning provision, characterized as an aesthetic clause, to mean that a building's entirety must not visually appear as two stories from the valley side, concluding that the proposed construction did not violate this provision, leading to the rejection of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Rückbau einer Einstellhalle; Auslegung einer BZO-Bestimmung der Gemeinde Kleinandelfingen. Die vor dem Hauptgebäude liegende, im Jahr 1996 bewilligte Einstellhalle wird durch das Bauvorhaben weder baulich noch in ihrer Nutzweise verändert. Daher kann ihre Rechtmässigkeit im vorliegenden Verfahren nicht überprüft werden (E. 2.2 f.). Die umstrittene BZO-Bestimmung ist so zu verstehen, als dass ein Gebäude als Ganzes talseitig optisch nicht mehr als zweigeschossig in Erscheinung treten darf. Es handelt sich um eine Ästhetikklausel (E. 3.5 f.). Die Bestimmung wird durch das Bauvorhaben nicht verletzt (E. 4). Abweisung.

Schlagwörter

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kommunale Baubewilligung Legitimation gegen Baubewilligung Zonenbeschränkungen Umzonung Arbeitsbewilligungen baupolizeiliche Gebäudehöhe

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 357 PBG

This provision appears to be the main legal ground for upholding the decision, as the appeal was dismissed based on the interpretation of the building regulations (BZO).

§ 293 PBG

This provision is cited alongside § 357 PBG, likely relating to the review of previous permits or the scope of the current building permit assessment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00037

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00037 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.05.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Rückbau einer Einstellhalle; Auslegung einer BZO-Bestimmung der Gemeinde Kleinandelfingen. Die vor dem Hauptgebäude liegende, im Jahr 1996 bewilligte Einstellhalle wird durch das Bauvorhaben weder baulich noch in ihrer Nutzweise verändert. Daher kann ihre Rechtmässigkeit im vorliegenden Verfahren nicht überprüft werden (E. 2.2 f.).

Die umstrittene BZO-Bestimmung ist so zu verstehen, als dass ein Gebäude als Ganzes talseitig optisch nicht mehr als zweigeschossig in Erscheinung treten darf. Es handelt sich um eine Ästhetikklausel (E. 3.5 f.). Die Bestimmung wird durch das Bauvorhaben nicht verletzt (E. 4). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG BZO GESCHOSSZAHL RECHTSWIDRIGE BAUTE WIDERRUF · Rechtsnormen: · § 293 PBG § 357 PBG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3