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VB.2017.00013 • VG ZH VB.2017.00013 KI-generiert

Neighbor Appeal of Demolition Permit Dismissed Over Lack of Evidence of Building Protectability

Geschäftsnummer VB.2017.00013
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A neighbor appealed a building permit for the demolition and replacement construction of a structure on a property previously occupied by a master builder's house, arguing for the protection of the existing building, but the court dismissed the appeal because the neighbor failed to provide concrete evidence demonstrating the protectability of the existing structure, as merely asserting its status is insufficient, and the Federal Inventory of Cultural Assets of National Importance (ISOS) does not substitute for actual inventory listing. Furthermore, the court found no basis for further noise protection measures based on the precautionary principle, as minor disturbances must be tolerated, especially where environmental law only suggests a minor impact case, thus upholding the issuance of the building permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Nachbarbeschwerde gegen den Abbruch und Ersatzneubau auf einem mit einem sog. Baumeisterhaus überstellten Grundstück. Ein Nachbar darf sich nicht damit begnügen, die Schutzwürdigkeit der Baute bloss zu behaupten. Vielmehr muss er diese anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen (E. 4.1); den Beschwerdeführenden gelingt dies vorliegend nicht (E. 4.3 und 4.4). Das ISOS vermag eine fehlende Inventarisierung nicht zu ersetzen (E. 5.3). Es besteht kein Anlass zu weitergehenden lärmschutzrechtlichen Anordnungen im Sinn der Vorsorge, wenn ein umweltschutzrechtlicher Bagatellfall vorliegt. Aus dem Vorsorgeprinzip kann kein absoluter Schutz vor Emissionen abgeleitet werden. Vielmehr sind geringfügige Störungen hinzunehmen (E. 7.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Abbruchbewilligung Immobilienbesitz Legitimation gegen Baubewilligung Bauzeitverlängerung Baukontrolle Kulturgüter

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 78 Abs. I BV

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Art. 6 Abs. I NHG

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Art. 6 Abs. II NHG

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Art. 11 Abs. I USG

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2017.00013

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2017.00013 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 18.05.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 17.07.2018 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Nachbarbeschwerde gegen den Abbruch und Ersatzneubau auf einem mit einem sog. Baumeisterhaus überstellten Grundstück. Ein Nachbar darf sich nicht damit begnügen, die Schutzwürdigkeit der Baute bloss zu behaupten. Vielmehr muss er diese anhand konkreter Anhaltspunkte aufzeigen (E. 4.1); den Beschwerdeführenden gelingt dies vorliegend nicht (E. 4.3 und 4.4). Das ISOS vermag eine fehlende Inventarisierung nicht zu ersetzen (E. 5.3).

Es besteht kein Anlass zu weitergehenden lärmschutzrechtlichen Anordnungen im Sinn der Vorsorge, wenn ein umweltschutzrechtlicher Bagatellfall vorliegt. Aus dem Vorsorgeprinzip kann kein absoluter Schutz vor Emissionen abgeleitet werden. Vielmehr sind geringfügige Störungen hinzunehmen (E. 7.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · BAUMEISTERHAUS EMISSIONSBEGRENZUNG ERSATZNEUBAU ISOS NACHBARBESCHWERDE SCHUTZOBJEKT SCHUTZWÜRDIGKEIT UNTERNIVEAUGARAGE VISOS VORSORGEPRINZIP · Rechtsnormen: · Art. 78 Abs. I BV Art. 6 Abs. I NHG Art. 6 Abs. II NHG Art. 11 Abs. I USG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3