Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2016.00791 • VG ZH VB.2016.00791 KI-generiert

Social Assistance Reduction for Failure to Participate in Integration Program

Geschäftsnummer VB.2016.00791
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the reduction of basic social assistance benefits by 15% for twelve months because the recipient, residing outside the city, failed to comply with a reasonable directive to participate in a work and integration program that included work assignments and application coaching, even though integration of older recipients into the primary labor market is difficult; the court reasoned that the program serves both professional and social integration, the instruction was therefore suitable to improve the recipient's situation, and the penalty for non-compliance was proportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Kürzung des Grundbetrags aufgrund nicht befolgter Weisung Der Beschwerdeführer wurde angewiesen, an einem Arbeits- und Integrationsprogramm teilzunehmen. Die Auflage zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen und Bewerbungscoachings ist dem Beschwerdeführer zumutbar. Die Integration eines älteren Hilfeempfängers in den ersten Arbeitsmarkt ist schwierig, aber nicht geradezu unmöglich. Aus der in der Stadt Zürich herrschenden Praxis, wonach die Teilnahme an Integrationsprogrammen für ältere Hilfeempfänger freiwillig ist, kann der in einer Gemeinde ausserhalb der Stadt Zürich wohnhafte Beschwerdeführer keine Rechte für sich ableiten. Das Arbeits- und Integrationsprogramm dient zudem nicht nur der beruflichen, sondern auch der sozialen Integration. Die Auflage ist deshalb geeignet, die Lage des Beschwerdeführers zu verbessern (E. 4.1). Der Beschwerdeführer leistete den Aufgeboten zu Arbeitseinsätzen sowie Bewerbungscoachings unbestrittenermassen nicht oder nur teilweise Folge (E. 4.2). Die Kürzung des Grundbetrags um 15 % für die Dauer von zwölf Monaten ist verhältnismässig (E. 4.3). Gutheissung des Gesuchs um UP (E. 5.2). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Sozialhilfebezüger Soziale Eingliederung Leistungskürzung Integration von Menschen mit Behinderung Sozialarbeit Eingliederung in den Arbeitsprozess

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 24 SHG

This provision is the substantive basis used for upholding the reduction of the basic allowance due to non-compliance with instructions.

Art. 16 Abs. 1 VRG

This procedural rule is cited in the context of the costs imposed in the final decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00791

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00791 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 03.03.2017 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 03.05.2017 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Kürzung des Grundbetrags aufgrund nicht befolgter Weisung Der Beschwerdeführer wurde angewiesen, an einem Arbeits- und Integrationsprogramm teilzunehmen.

Die Auflage zur Teilnahme an Arbeitseinsätzen und Bewerbungscoachings ist dem Beschwerdeführer zumutbar. Die Integration eines älteren Hilfeempfängers in den ersten Arbeitsmarkt ist schwierig, aber nicht geradezu unmöglich. Aus der in der Stadt Zürich herrschenden Praxis, wonach die Teilnahme an Integrationsprogrammen für ältere Hilfeempfänger freiwillig ist, kann der in einer Gemeinde ausserhalb der Stadt Zürich wohnhafte Beschwerdeführer keine Rechte für sich ableiten. Das Arbeits- und Integrationsprogramm dient zudem nicht nur der beruflichen, sondern auch der sozialen Integration.

Die Auflage ist deshalb geeignet, die Lage des Beschwerdeführers zu verbessern (E. 4.1). Der Beschwerdeführer leistete den Aufgeboten zu Arbeitseinsätzen sowie Bewerbungscoachings unbestrittenermassen nicht oder nur teilweise Folge (E. 4.2). Die Kürzung des Grundbetrags um 15 % für die Dauer von zwölf Monaten ist verhältnismässig (E. 4.3). Gutheissung des Gesuchs um UP (E. 5.2).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ARBEITSPROGRAMM AUFLAGE GRUNDBEDARF GRUNDBETRAG INTEGRATIONSPROGRAMM KÜRZUNG LEISTUNGSKÜRZUNG SOZIALHILFE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WEISUNG ZUMUTBARKEIT · Rechtsnormen: · § 3 SHG § 21 SHG § 24 SHG § 16 SHV § 23 SHV § 16 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4