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VB.2016.00667 • VG ZH VB.2016.00667 KI-generiert

Contact and Exclusion Order Overturned Due to Insufficient Abduction Risk

Geschäftsnummer VB.2016.00667
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A court reviewed the extension of protective measures under the Protection Against Violence Act, specifically a contact and exclusion order against a six-year-old son, which was based primarily on the complainant's assertion that the appellant threatened international abduction, a claim credited by the detention judge who extended the order for three months. The court ultimately granted the appeal and overturned the extension, reasoning that while the appellant admitted proposing to take the son abroad to his mother, this admission mitigated the severity suggested by the complainant's testimony, leading the court to conclude there was insufficient evidence of an actual abduction risk to warrant the complete restriction of the appellant's rights concerning his son, thus finding the measure disproportionate.

Legislator-Regeste

Amtlich

Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz | Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem sechsjährigen Sohn. Der Haftrichter erachtete die Aussagen der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführer habe gedroht, den Sohn ins Ausland zu entführen, als glaubhaft und verlängerte das Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem Sohn um drei Monate. Nebst den Aussagen der Beschwerdegegnerin bestehen jedoch keine Anhaltspunkte für eine Entführungsgefahr. Dass der Beschwerdeführer zugestand, den Vorschlag gemacht zu haben, den Sohn ins Ausland zu seiner Mutter zu bringen, relativiert die Aussagen der Beschwerdegegnerin. Aufgrund der Umstände ist deshalb nicht von einer derartigen Entführungsgefahr auszugehen, wonach eine vollständige Einschränkung der Rechte des Beschwerdeführers in Bezug auf seinen Sohn angezeigt wäre (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

KI-generiert
Verlängerung der Untersuchungshaft Fernhaltemassnahme internationaler Schutz Abänderung des Besuchsrechts Kindesschutzmassnahmen Kindesentführung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 6 GSG

This article provides the legal basis for the measures imposed under the Protection Against Violence Act, which the court addressed.

Art. 10 GSG

This article is cited in relation to the application of the Protection Against Violence Act measures.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00667

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00667 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.11.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz · Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz: Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem sechsjährigen Sohn. Der Haftrichter erachtete die Aussagen der Beschwerdegegnerin, der Beschwerdeführer habe gedroht, den Sohn ins Ausland zu entführen, als glaubhaft und verlängerte das Kontakt- und Rayonverbot gegenüber dem Sohn um drei Monate.

Nebst den Aussagen der Beschwerdegegnerin bestehen jedoch keine Anhaltspunkte für eine Entführungsgefahr. Dass der Beschwerdeführer zugestand, den Vorschlag gemacht zu haben, den Sohn ins Ausland zu seiner Mutter zu bringen, relativiert die Aussagen der Beschwerdegegnerin. Aufgrund der Umstände ist deshalb nicht von einer derartigen Entführungsgefahr auszugehen, wonach eine vollständige Einschränkung der Rechte des Beschwerdeführers in Bezug auf seinen Sohn angezeigt wäre (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · BETRETVEBROT ENTFÜHRUNG ENTFÜHRUNGSGEFAHR GEWALTSCHUTZ GEWALTSCHUTZGESETZ GEWALTSCHUTZMASSNAHMEN GLAUBHAFTMACHUNG HAFTRICHTER KIND/-ER KONTAKTVERBOT POLIZEI-, SICHERHEITS- UND ORDNUNGSRECHT RAYONVERBOT SCHUTZMASSNAHME VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERLÄNGERUNG · Rechtsnormen:

· Art. 2 GSG Art. 2 Abs. 1 GSG Art. 3 GSG Art. 3 Abs. 3 GSG Art. 6 GSG Art. 6 Abs. 1 GSG Art. 6 Abs. 2 GSG Art. 6 Abs. 3 GSG Art. 10 GSG Art. 10 Abs. 1 GSG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3