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VB.2016.00645 • VG ZH VB.2016.00645 KI-generiert

Traffic Order Appeal Dismissed for Lack of Standing Substantiation

Geschäftsnummer VB.2016.00645
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal challenging a provisional traffic order imposing a nighttime speed limit reduction, primarily because the appellant organization failed to sufficiently substantiate its legal standing (legitimation) in the initial administrative proceedings. The court reasoned that arguments supporting legal standing must be fully detailed at the first instance level, and supplementary justifications presented during the appeal phase can only be considered as secondary arguments, failing to remedy the initial lack of substantiation demonstrating that a significant number of members were specifically affected by the traffic measure.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verkehrsanordnung | Verkehrsanordnung: Versuchsweise Anordnung von "Tempo 30 nachts" Substanziierung der Rechtsmittellegitimation hat bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu erfolgen; in einem oberen Rechtsmittelverfahren kann dies nicht nachgeholt werden. Die ergänzenden Vorbringen der Beschwerdeführenden im Rekurs- und Beschwerdeverfahren sind deshalb lediglich im Sinne einer Eventualbegründung zu berücksichtigen (E. 1.3 und E. 5). Rechtsmittellegitimation von Verbänden, insb. sog. egoistische Verbandsbeschwerde. Die Beschwerdeführenden haben im Einspracheverfahren nicht substanziiert dargetan, dass eine Mehrheit oder eine Grosszahl ihrer Mitglieder von den angefochtenen Massnahmen betroffen sind (E. 4.2). Sodann ergibt sich weder aus den Akten noch aus den Vorbringen der Beschwerdeführenden, inwiefern deren Mitglieder durch die angefochtenen Verkehrsanordnungen in besonderer Weise betroffen wären (E. 4.3). Auch mit ihren ergänzenden Vorbringen vermögen die Beschwerdeführenden ihre Legitimation nicht genügend zu substanziieren (E. 5.1 f.). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Beschwerdelegitimation Einstellung des Strassenverkehrsverfahrens materielle Begründetheit konnexe Verfahren Legitimation gegen Baubewilligung Vorlage zur Vorabentscheidung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 21 Abs. I VRG

The appeal was dismissed based on the lack of substantiated argumentation regarding the standing of the complainants.

Art. 3 SVG

This provision likely relates to the substantive issue of traffic regulations that was ultimately upheld by dismissing the appeal.

Art. 3 Abs. IV SVG

This provision likely relates to the substantive issue of traffic regulations that was ultimately upheld by dismissing the appeal.

§ 21 VRG

The appeal was dismissed based on the lack of substantiated argumentation regarding the standing of the complainants.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00645

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00645 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.08.2017 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Verkehrsanordnung · Verkehrsanordnung: Versuchsweise Anordnung von "Tempo 30 nachts" Substanziierung der Rechtsmittellegitimation hat bereits im erstinstanzlichen Verfahren zu erfolgen; in einem oberen Rechtsmittelverfahren kann dies nicht nachgeholt werden. Die ergänzenden Vorbringen der Beschwerdeführenden im Rekurs- und Beschwerdeverfahren sind deshalb lediglich im Sinne einer Eventualbegründung zu berücksichtigen (E. 1.3 und E. 5).

Rechtsmittellegitimation von Verbänden, insb. sog. egoistische Verbandsbeschwerde. Die Beschwerdeführenden haben im Einspracheverfahren nicht substanziiert dargetan, dass eine Mehrheit oder eine Grosszahl ihrer Mitglieder von den angefochtenen Massnahmen betroffen sind (E. 4.2). Sodann ergibt sich weder aus den Akten noch aus den Vorbringen der Beschwerdeführenden, inwiefern deren Mitglieder durch die angefochtenen Verkehrsanordnungen in besonderer Weise betroffen wären (E. 4.3). Auch mit ihren ergänzenden Vorbringen vermögen die Beschwerdeführenden ihre Legitimation nicht genügend zu substanziieren (E. 5.1 f.).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BESCHWERDEBEFUGNIS BETROFFENHEIT EGOISTISCHE VERBANDSBESCHWERDE HERABSETZUNG HÖCHSTGESCHWINDIGKEIT LEGITIMATION LEGITIMATIONSBEGRÜNDUNG LEGITIMATIONSVORAUSSETZUNGEN SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE SUBSTANZIIERUNG TEMPOREDUKTION VERBAND VERKEHRSANORDNUNG · Rechtsnormen: · Art. 3 SVG Art. 3 Abs. IV SVG § 21 VRG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3