Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2016.00644 • VG ZH VB.2016.00644 KI-generiert

Police Check Discovering Drugs Justifies Fitness to Drive Evaluation

Geschäftsnummer VB.2016.00644
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

During a non-traffic related police check, an individual was found in possession of three portions of cocaine, raising doubts about their self-reported minimal prior use, and given the individual's poor driving record, which included two previous license revocations primarily due to excessive or inappropriate speed, the administrative authority was justified in exercising its discretion to doubt the person's fitness to drive and order a traffic-medicine evaluation of driving fitness.

Legislator-Regeste

Amtlich

Anordnung verkehrsmedizinischer Abklärung der Fahreignung | Verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung. Anlässlich einer Personenkontrolle ausserhalb des Strassenverkehrs wurden beim Beschwerdeführer drei Portionen Kokain gefunden. Aus den Angaben im Polizeirapport lässt sich bezüglich der Häufigkeit des Konsums nichts schliessen. Allerdings lassen sich Zweifel an der Aussage des Beschwerdeführers, er habe bis dahin erst zweimal Kokain konsumiert, nicht von der Hand weisen. Zudem ist der automobilistische Leumund des Beschwerdeführers belastet und es wurde ihm der Führerausweis bereits zweimal entzogen, wobei beide Male überhöhte respektive nicht angepasste Geschwindigkeit massgeblich war. Bei dieser Sachlage durfte die Vorinstanz im Rahmen ihres Ermessens an der Fahreignung des Beschwerdeführers zweifeln und dessen Fahreignung abklären lassen (E. 3.2). Abweisung.

Schlagwörter

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Fahreignung Polizeikontrolle qualifizierte Geschwindigkeitsüberschreitung Polizeirapport Drogentest Verwaltungskontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. II lit. c SVG

This provision is cited in the case facts summary, indicating it likely forms the legal basis for the requirement of fitness to drive concerning substance abuse.

Art. 15d Abs. I lit. b SVG

This provision is cited in the case facts summary, indicating it likely forms the legal basis for ordering a medical fitness examination.

Art. 28a Abs. I VZV

This provision is cited in the case facts summary, indicating it likely contains regulations relevant to the medical examination procedure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00644

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00644 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 05.01.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Anordnung verkehrsmedizinischer Abklärung der Fahreignung · Verkehrsmedizinische Abklärung der Fahreignung.

Anlässlich einer Personenkontrolle ausserhalb des Strassenverkehrs wurden beim Beschwerdeführer drei Portionen Kokain gefunden. Aus den Angaben im Polizeirapport lässt sich bezüglich der Häufigkeit des Konsums nichts schliessen. Allerdings lassen sich Zweifel an der Aussage des Beschwerdeführers, er habe bis dahin erst zweimal Kokain konsumiert, nicht von der Hand weisen. Zudem ist der automobilistische Leumund des Beschwerdeführers belastet und es wurde ihm der Führerausweis bereits zweimal entzogen, wobei beide Male überhöhte respektive nicht angepasste Geschwindigkeit massgeblich war. Bei dieser Sachlage durfte die Vorinstanz im Rahmen ihres Ermessens an der Fahreignung des Beschwerdeführers zweifeln und dessen Fahreignung abklären lassen (E. 3.2).

Abweisung. · --- · Stichworte: · DROGEN FAHREIGNUNG KOKAIN LEUMUND, AUTOMOBILISTISCHER VERKEHRSMEDIZINISCHE ABKLÄRUNG · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. II lit. c SVG Art. 15d Abs. I lit. b SVG Art. 28a Abs. I VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3