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VB.2016.00643 • VG ZH VB.2016.00643 KI-generiert

Residence Permit Denied for Insufficient Proof of Self-Employment in Adult Entertainment

Geschäftsnummer VB.2016.00643
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

An individual working in the adult entertainment industry sought an EU/EFTA residence permit based on self-employment, but their application was denied because they failed to adequately prove their independent work and income. The court reasoned that while the law does not specify the exact form of proof for self-employment, especially in potentially opaque sectors, authorities can request further evidence if there are doubts about the sustainability and regularity of income. The applicant's insufficient documentation, lack of proof for using their residence for business, and unclear client acquisition meant they did not meet the burden of proof for self-employment.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mangels Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Nach den freizügigkeitsrechtlichen Regeln erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige beim Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, wobei die freizügigkeitsrechtlichen Regelungen die Form des entsprechenden Nachweises nicht regeln. Bei Erwerbstätigkeiten im Rotlichtmilieu ist neben den konkreten Arbeitsbedingungen mitunter entscheidend, ob das Arbeitsentgelt der betreffenden Person vollständig und unmittelbar gezahlt wird. Bestehen ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen und nachhaltigen Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Realisierung eines existenzsichernden regelmässigen Einkommens, können die zuständigen Behörden jederzeit neue Beweismittel verlangen. Die als Masseuse im Rotlichtmilieu tätige italienische Beschwerdeführerin vermag ihre selbständige Erwerbstätigkeit nicht nachzuweisen. Insbesondere reicht die von ihr eingereichte Anmeldungsbestätigung der SVA hierzu nicht aus, kann es der Bewilligungsbehörde doch gerade im oft nur unzureichend dokumentierten Rotlichtmilieu nicht verwehrt sein, weitere Nachweise einzuverlangen. Da die Beschwerdeführerin in Verletzung entsprechender Mitwirkungspflichten die Eignung ihrer auch privat genutzten 1-Zimmer-Wohnung für geschäftliche Zwecke nicht nachgewiesen und ihre Tätigkeit kaum dokumentiert hat und zudem ihre Kundenaquisation unklar erscheint, ist der von ihr zu erbringende Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erbracht. Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit Bewerbung Nachweis der Staatenlosigkeit Beweislast Niederlassungsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
Art. 2II AuG
Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.
Art. 90 AuG
Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.
Art. 12 Abs. I Anhang
90 AuG Art. 12 Abs. I Anhang I FZA § 7 Abs.
Art. 12 Abs. I Anhang I FZA
Basis for granting a residence permit to EU/EFTA nationals upon proof of self-employment.
§ 7 Abs. II VRG
Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
Art. 12 Abs. I Anhang I FZA

Basis for granting a residence permit to EU/EFTA nationals upon proof of self-employment.

Art. 2II AuG

Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.

Art. 90 AuG

Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.

§ 7 Abs. II VRG

Cited as a basis for the decision concerning the residence permit for EU/EFTA nationals.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00643

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00643 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.12.2016 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · Nichterteilung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA mangels Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Nach den freizügigkeitsrechtlichen Regeln erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige beim Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit eine Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA, wobei die freizügigkeitsrechtlichen Regelungen die Form des entsprechenden Nachweises nicht regeln.

Bei Erwerbstätigkeiten im Rotlichtmilieu ist neben den konkreten Arbeitsbedingungen mitunter entscheidend, ob das Arbeitsentgelt der betreffenden Person vollständig und unmittelbar gezahlt wird. Bestehen ernsthafte Zweifel an der tatsächlichen und nachhaltigen Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit sowie der Realisierung eines existenzsichernden regelmässigen Einkommens, können die zuständigen Behörden jederzeit neue Beweismittel verlangen. Die als Masseuse im Rotlichtmilieu tätige italienische Beschwerdeführerin vermag ihre selbständige Erwerbstätigkeit nicht nachzuweisen.

Insbesondere reicht die von ihr eingereichte Anmeldungsbestätigung der SVA hierzu nicht aus, kann es der Bewilligungsbehörde doch gerade im oft nur unzureichend dokumentierten Rotlichtmilieu nicht verwehrt sein, weitere Nachweise einzuverlangen. Da die Beschwerdeführerin in Verletzung entsprechender Mitwirkungspflichten die Eignung ihrer auch privat genutzten 1-Zimmer-Wohnung für geschäftliche Zwecke nicht nachgewiesen und ihre Tätigkeit kaum dokumentiert hat und zudem ihre Kundenaquisation unklar erscheint, ist der von ihr zu erbringende Nachweis einer selbständigen Erwerbstätigkeit nicht erbracht.

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG EU/EFTA BUCHFÜHRUNG MASSAGE MASSAGESALON MASSEUR NACHWEISPFLICHT PROSTITUIERTE PROSTITUTION ROTLICHT SELBSTÄNDIG ERWERBENDE SELBSTÄNDIG ERWERBENDER SELBSTÄNDIGE BERUFSAUSÜBUNG SELBSTÄNDIGE ERWERBSTÄTIGKEIT SELBSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 2II AuG Art. 90 AuG Art. 12 Abs. I Anhang I FZA § 7 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3