Challenge to Public Bicycle Rental Contract Award Dismissed
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA party challenged the award of a public contract for a bicycle rental service, alleging procedural errors including the breach of an obligation to abstain and improper evaluation of an unusually low bid. The court reasoned that there was no breach of the obligation to abstain, and the bidder was entitled to use the references of its legal predecessor for the suitability assessment. Furthermore, the awarding authority acted within its significant discretion when it questioned the bidder about the unusually low offer to ensure compliance and capability, finding the bid admissible after the bidder provided adequate guarantees regarding financial performance. Finally, the court found no fault with the evaluation of the award criteria, particularly regarding the offered prices, and dismissed the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission (Wiederaufnahme von VB.2016.00193) | Fahrradverleih. Ausstandspflicht. Unternehmensreferenzen. Ungewöhnlich niedriges Angebot. Bewertung der Zuschlagskriterien. Keine Verletzung der Ausstandspflicht (E. 3). Die Referenzen ihrer Rechtsvorgängerin durften der Mitbeteiligten im Rahmen der Eignungsprüfung angerechnet werden (E. 5.2). Erhält die Vergabestelle ein ungewöhnlich niedriges Angebot, kann sie beim Anbieter Erkundigungen einziehen, um sich zu vergewissern, dass dieser die Teilnahmebedingungen einhalten und die Auftragsbedingungen erfüllen kann; dabei steht ihr ein erhebliches Ermessen zu. Einer Anbieterin kann die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden, wenn sie entsprechende Garantien beibringt. Die Vergabebehörde musste das ungewöhnlich niedrige Angebot der Mitbeteiligten nicht vom Verfahren ausschliessen (E. 6.1). Die Bewertung der Zuschlagskriterien ist, namentlich auch bezüglich der Angebotspreise, nicht zu beanstanden (E. 7). Abweisung.
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00513
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00513 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.03.2017 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.03.2018 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission (Wiederaufnahme von VB.2016.00193) · Fahrradverleih. Ausstandspflicht. Unternehmensreferenzen. Ungewöhnlich niedriges Angebot. Bewertung der Zuschlagskriterien. Keine Verletzung der Ausstandspflicht (E. 3).
Die Referenzen ihrer Rechtsvorgängerin durften der Mitbeteiligten im Rahmen der Eignungsprüfung angerechnet werden (E. 5.2). Erhält die Vergabestelle ein ungewöhnlich niedriges Angebot, kann sie beim Anbieter Erkundigungen einziehen, um sich zu vergewissern, dass dieser die Teilnahmebedingungen einhalten und die Auftragsbedingungen erfüllen kann; dabei steht ihr ein erhebliches Ermessen zu. Einer Anbieterin kann die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht abgesprochen werden, wenn sie entsprechende Garantien beibringt. Die Vergabebehörde musste das ungewöhnlich niedrige Angebot der Mitbeteiligten nicht vom Verfahren ausschliessen (E. 6.1).
Die Bewertung der Zuschlagskriterien ist, namentlich auch bezüglich der Angebotspreise, nicht zu beanstanden (E. 7). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSTAND EIGNUNGSKRITERIEN FAHRRADVERLEIH SUBMISSIONSRECHT UNGEWÖHNLICH NIEDRIGES ANGEBOT UNTERANGEBOT UNTERNEHMENSREFERENZ ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 4a Abs. I lit. a IVöB-BeitrittsG § 22 SubmV § 32 SubmV § 33 SubmV § 5a VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3