Residency Permit Revocation for Marital Status Misrepresentation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a permanent residency permit and a son's residency permit because the permit holder falsely declared on an extension application that he was still living with his spouse, which vitiated the prerequisite of an intact marital community tied to the permit under relevant law, as this misrepresentation prevented deeper investigative inquiries. The court further reasoned that the revocation was proportionate given that both individuals were offered the prospect of obtaining new residence permits.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung | Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund falscher Angaben im Bewilligungsverfahren. Der Beschwerdeführer hat im Formular betreffend Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung wahrheitswidrig angegeben, weiterhin mit seiner Ehefrau zusammenzuwohnen. Die ihm und seinem Sohn in der Folge erteilte Niederlassungsbewilligung ist nach Art. 42 AuG an die Voraussetzung einer intakten ehelichen Gemeinschaft gebunden. Mit seinen Falschangaben hat der Beschwerdeführer die Behörde von vertieften Abklärungen in Zusammenhang mit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung abgehalten und den Widerrufsgrund nach Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AuG gesetzt. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligungen des Beschwerdeführers und des Sohnes erscheint zudem auch verhältnismässig, zumal beiden die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen in Aussicht gestellt wurde. Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as a ground for revoking the settlement permit due to false statements.
Cited in conjunction with Art. 63 to establish the ground for revocation of the permit.
Cited as the prerequisite (intact marital community) to which the settlement permit was linked.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00509
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00509 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.01.2017 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung · Widerruf der Niederlassungsbewilligung aufgrund falscher Angaben im Bewilligungsverfahren. Der Beschwerdeführer hat im Formular betreffend Verlängerung seiner Aufenthaltsbewilligung wahrheitswidrig angegeben, weiterhin mit seiner Ehefrau zusammenzuwohnen. Die ihm und seinem Sohn in der Folge erteilte Niederlassungsbewilligung ist nach Art. 42 AuG an die Voraussetzung einer intakten ehelichen Gemeinschaft gebunden.
Mit seinen Falschangaben hat der Beschwerdeführer die Behörde von vertieften Abklärungen in Zusammenhang mit der Erteilung der Niederlassungsbewilligung abgehalten und den Widerrufsgrund nach Art. 63 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 62 Abs. 1 lit. a AuG gesetzt. Der Widerruf der Niederlassungsbewilligungen des Beschwerdeführers und des Sohnes erscheint zudem auch verhältnismässig, zumal beiden die Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen in Aussicht gestellt wurde. Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ARZTBERICHT EHELICHE GEMEINSCHAFT FALSCHE ANGABEN IM BEWILLIGUNGSVERFAHREN GETRENNTLEBEN INTAKTE BEZIEHUNG INTAKTE EHE KREBS NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG WICHTIGE GRÜNDE WIDERRUF WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG ZUSAMMENLEBEN · Rechtsnormen:
· Art. 42 AuG Art. 42 Abs. III AuG Art. 43 Abs. II AuG Art. 44 AuG Art. 49 AuG Art. 50 Abs. I lit. a AuG Art. 62 Abs. I lit. a AuG Art. 63 Abs. I lit. a AuG Art. 90 AuG § 28 Abs. I VRG § 70 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3