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VB.2016.00467 • VG ZH VB.2016.00467 KI-generiert

Appeal of Rejection of Transfer to Open Confinement Due to Flight Risk

Geschäftsnummer VB.2016.00467
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant appealed the rejection of their request for transfer to open correctional facility confinement. The court upheld the rejection, reasoning that the applicant's imminent departure from the country upon release created a substantial and justified risk of flight, rendering the conditions for transfer to open confinement unfulfilled, notwithstanding the applicant's asserted remorse.

Legislator-Regeste

Amtlich

Versetzung in den offenen Strafvollzug | Strafvollzug: Versetzung in den offenen Vollzug. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Abweisung seines Gesuchs um Versetzung in den offenen Strafvollzug. Da der Beschwerdeführer die Schweiz nach seiner Entlassung wird verlassen müssen und die Befürchtung, er werde jede sich bietende Gelegenheit zur Ausreise ins Ausland nutzen, nicht unbegründet ist, erscheint seine Flucht aufgrund der konkreten Umstände als wahrscheinlich. Daran ändert nichts, dass der Beschwerdeführer geltend macht, genügend Reue und Busse geleistet zu haben. Die Voraussetzungen für die Versetzung in den offenen Strafvollzug sind somit nicht erfüllt. Grundlagen zum geschlossenen und offenen Strafvollzug sowie zur Fluchtgefahr (E. 2). Abweisung. Gewährung UP.

Schlagwörter

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Obhutsübertragung Fluchtgefahr Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Ausreise Haftbedingungen Wiedererwägung des Asylgesuchs

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 76 Abs. 2 StGB

This article on the conditions for transfer to open custody was the substantive basis for dismissing the appeal.

§ 60 JVV

This article concerning temporary releases in prison was relevant to the court's reasoning regarding the conditions for open custody.

Art. 86 StGB

This article regarding departure from Switzerland was relevant to the court's reasoning concerning the flight risk.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2016.00467

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2016.00467 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 31.10.2016 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Versetzung in den offenen Strafvollzug · Strafvollzug: Versetzung in den offenen Vollzug. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Abweisung seines Gesuchs um Versetzung in den offenen Strafvollzug. Da der Beschwerdeführer die Schweiz nach seiner Entlassung wird verlassen müssen und die Befürchtung, er werde jede sich bietende Gelegenheit zur Ausreise ins Ausland nutzen, nicht unbegründet ist, erscheint seine Flucht aufgrund der konkreten Umstände als wahrscheinlich.

Daran ändert nichts, dass der Beschwerdeführer geltend macht, genügend Reue und Busse geleistet zu haben. Die Voraussetzungen für die Versetzung in den offenen Strafvollzug sind somit nicht erfüllt. Grundlagen zum geschlossenen und offenen Strafvollzug sowie zur Fluchtgefahr (E. 2). Abweisung. Gewährung UP. · --- · Stichworte: · ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG AUFENTHALTSBERECHTIGUNG FLUCHT FLUCHTGEFAHR OFFENER VOLLZUG STRAFREST STRAFVOLLZUG VERSETZUNG VOLLZUGSLOCKERUNGEN · Rechtsnormen: · § 60 JVV Art. 76 Abs. 2 StGB Art. 86 StGB · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3